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Wohnung verschenken

Dies ist eine Diskussion zu Wohnung verschenken innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.01.2008, 17:03
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Wink Wohnung verschenken

Frau A hat eine vollständig bezahlte Eigentumswohnung, die sie vor ihrem Ableben gerne
an ihre Nichte verschenken möchte unter der Voraussetzung, dass Frau A Wohnrecht bleibt,
bis sie stirbt. Allerdings hat Frau A eine Tochter, der sie jedoch nichts vererben möchte,
da sie sich nie um sie gekümmert hat.

Ist es möglich, dass Frau A ihr Vermögen vor dem Tod an ihre Nichte überschreibt
und muss das alles notariell beglaubigt werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.01.2008, 17:07
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AW: Wohnung verschenken

Wenn das der Wunsch von Frau A ist - dann sollte sie schnellstens handeln. Je eher sie zum Notar geht, umso höher fällt der Wert des Wohnrechtes aus und demnach umso geringer die anfallende Schenkungssteuer für die Nichte!
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  #3 (permalink)  
Alt 26.01.2008, 17:10
V.I.P.
 
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AW: Wohnung verschenken

Bei Schenkungen gelten grundsätzlich § 516 ff BGB
Im hier vorliegenden Fall sollte allerdings § 2287 BGB in betracht kommen...
Evtl noch § 2325 BGB

BGB im Internet unter www.gesetze-im-internet.de
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  #4 (permalink)  
Alt 26.01.2008, 19:45
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AW: Wohnung verschenken

Zitat:
Zitat von Lisa1950
Frau A hat eine vollständig bezahlte Eigentumswohnung, die sie vor ihrem Ableben gerne
an ihre Nichte verschenken möchte unter der Voraussetzung, dass Frau A Wohnrecht bleibt,
bis sie stirbt. Allerdings hat Frau A eine Tochter, der sie jedoch nichts vererben möchte,
da sie sich nie um sie gekümmert hat.

Ist es möglich, dass Frau A ihr Vermögen vor dem Tod an ihre Nichte überschreibt
und muss das alles notariell beglaubigt werden?
Verträge die Grundstücke betreffen, müssen grundsätzlich notariell beurkundet werden.
Sie kann sich auch bezüglich eines Testaments beim Notar beraten lassen.
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  #5 (permalink)  
Alt 26.01.2008, 23:48
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AW: Wohnung verschenken

Zitat:
Zitat von Lisa1950
Frau A hat eine vollständig bezahlte Eigentumswohnung, die sie vor ihrem Ableben gerne
an ihre Nichte verschenken möchte unter der Voraussetzung, dass Frau A Wohnrecht bleibt,
bis sie stirbt. Allerdings hat Frau A eine Tochter, der sie jedoch nichts vererben möchte,
da sie sich nie um sie gekümmert hat.

Ist es möglich, dass Frau A ihr Vermögen vor dem Tod an ihre Nichte überschreibt
und muss das alles notariell beglaubigt werden?

Das macht der Notar alles. Allerdings wird der Tochter zumindest ihren Pflichtteil niemand vorenthalten können. Eine persönliche Vernachlässigung ist kein Grund, der zur Entziehung des Pflichtteils berechtigte.
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Alt 27.01.2008, 11:06
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AW: Wohnung verschenken

Danke für die Antwort. Der Pflichtteil war ja eigentlich auch der Grund
der Anfrage. Es ist doch eigentlich egal, ob das Geld so "verprasst"
oder an irgend jemand verschenkt wird. Wenn beim Ableben nichts
mehr vorhanden und alles verschenkt ist, kann man doch eigentlich
auch nichts mehr vererben, oder?
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  #7 (permalink)  
Alt 27.01.2008, 13:14
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AW: Wohnung verschenken

Bei Erbfall zehn Jahre nach Schenkung stimmt das, davor nicht:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2325.html
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  #8 (permalink)  
Alt 27.01.2008, 15:18
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AW: Wohnung verschenken

Danke, das ist eine aussagekräftige Antwort, das war, was ich
wissen wollte.
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Alt 27.01.2008, 23:53
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AW: Wohnung verschenken

Lisa, nicht böse gemeint, aber das habe ich alles schon geschrieben gehabt, wenn man sich nur mal die genannten § anschauen würde. Vorallem den § 2287 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2287.html

was ja hier wohl eher der Fall ist ...
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  #10 (permalink)  
Alt 28.01.2008, 13:02
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AW: Wohnung verschenken

Zitat:
Zitat von Libertin
Lisa, nicht böse gemeint, aber das habe ich alles schon geschrieben gehabt, wenn man sich nur mal die genannten § anschauen würde. Vorallem den § 2287 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2287.html

was ja hier wohl eher der Fall ist ...
Manchmal ist es besser, wenn man eine Antwort mit eigenen Worten ausdrückt anstatt Gesetzestexte zu interpretieren
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