Dies ist eine Diskussion zu Wohnung räumen! innerhalb des Forums Erbrecht
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| Wohnung räumen! Nehmen wir mal folgenden Sachverhalt an: Folgent M-Mutter und T-Tochter genannt. M ist Verstoben und lebte alleine in einer Mietwohnung. Folgende Frage: T muss Wohnung räumen und möchte Möbel Verkaufen. T weiss nicht ob M Verschuldet ist. Jetzt ist die Frage darf T die Möbel Verkaufen auch wenn T in nachhinein Nachlassinsolvenz beantragt, und muss T das geld zurückbezahlen? |
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| AW: Wohnung räumen! Die Möbel der Erblasserin zählen zu deren Nachlass; ebenso der erzielte Kaufpreis. Sprich, die Tochter kann sich das Geld nicht einfach in die eigene Tasche stecken, wenn die Erblasserin Schulden hinterlassen hat, die davon beglichen werden könnten. Wieso wurde das Erbe nicht ausgeschlagen? |
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