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Wohnung bei Eheleuten

Dies ist eine Diskussion zu Wohnung bei Eheleuten innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 22:41
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Wohnung bei Eheleuten

Hallo Leute,

ich habe mal eine Frage an Euch.

Angenommen Herr und Frau Mustermüller sind seid 17 Jahren verheiratet. Herr Mustermüller war zuvor verheiratet und hat 3 Kinder. Gemeinsam haben Sie eine Wohnung gekauft, welche durch ein Darlehen finanziert wird. Auch Frau Mustermüller war vorher verheiratet und hat ein Kind. Alle Kinder sind volljährig.

Nehmen wir an Herr Mustermüller wird schwer krank und stirbt.
Frau und Herr Mustermüller waren zwar vor längerer Zeit bereits beim Notar und haben ein Testament aufgestellt. Allerdings sind sie zum 2. Termin zum Unterschreiben nicht hingegangen.

Wie stehen die Erbansprüche. Wer hat welche Ansprüche.
Gibt es eine Möglcihkeit, dass die Wohnung in Besitz der Frau rüber geht.
Nehmen wir an für die Wohnung sind noch 100.000 Euro noch offen und der Kaufpreis war 150.000.

Vielen Dank im Voraus.
Gruß Eddie
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  #2 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 22:56
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AW: Wohnung bei Eheleuten

Zitat:
Zitat von meddie Beitrag anzeigen
Allerdings sind sie zum 2. Termin zum Unterschreiben nicht hingegangen.
dann tritt die gesetzliche erbfolge in kraft.

Zitat:
Wer hat welche Ansprüche.
frau mustermeier erbt die hälfte (bei zugewinngemeinschaft) des vermögen des herrn. die restliche hälfte zu gleichen teilen an die drei kinder vom herrn.

Zitat:
Gibt es eine Möglcihkeit, dass die Wohnung in Besitz der Frau rüber geht.
wenn die kinder das erbe ausschlagen, sonst bilden die frau und die kinder des herrn eine erbengemeinschaft zu obigen anteilen.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 18:14
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AW: Wohnung bei Eheleuten

Zitat:
wenn die kinder das erbe ausschlagen,
Das ist nicht richtig. Wenn die Kinder (Erben 1. Ordnung)ausschlagen, erhöht sich der Erbanteil der Ehefrau auf 3/4 und das restliche 1/4 geht an die Erben 2. Ordnung des Verstorbenen.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 01:22
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AW: Wohnung bei Eheleuten

Hallo Leute,

danke für Eure Antwort, aber nun habe ich weitere Fragen:

Was ist in diesem Fall nun als Erbe anzusehen? Die WOhung hat ein Wert von 150.000 Schulden 100.000. Erben nun die Erben 50.000sprich wenn die Wohung verkauft werden würde, oder erben Sie die 100.000 Schulden die ja im Moment noch offen sind?

Wenn die Erben das Erbe ausschlagen, dann tretten die Enkelkinder als Erben oder? Und sie müssem auch ausschlagen oder?
Auch wenn Sie noch minderjährig sind?

Was fällt noch alles an Erbe dran? Autos, Möbel, Fernseher, Kleidung? Schmuck?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß Eddie
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  #5 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 11:33
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AW: Wohnung bei Eheleuten

Zitat:
Zitat von meddie Beitrag anzeigen
Was ist in diesem Fall nun als Erbe anzusehen?
das vermögen des verstorbenen. dazu gehört natürlich sein teil von der eigentumswohnung aber auch seine schulden bei der bank.

stehen die eheleute gemeinsam je zur hälfte im grundbuch und die kredite laufen auch auf beider namen...? dann ist das erbe:

wert der halben wohnung = 75.000
hälfte der schulden = -50.000
mit möbel, kleidung, auto etc. - das fällt natrülich auch in den nachlass, gehört also auch zum erbe. und je nach dem, ob das zeug während der ehe angeschafft wurde, ober ob der herr es schon mit in die ehe gebracht hat, dann entweder jeweils nur die hälfte davon oder eben ganz.

Zitat:
Wenn die Erben das Erbe ausschlagen, dann tretten die Enkelkinder als Erben oder?
sowohl die enkelkinder, als auch die ehefrau.

Zitat:
Und sie müssem auch ausschlagen oder?
Auch wenn Sie noch minderjährig sind?
ja müssen sie, bzw. ihre eltern als sorgebrechtigte an iher stelle.

haben die kinder auch daran gedacht, dass falls sie ausschlagen und frau mustermüller dann stirbt, die kinder des herrn gar nix bekommen und die ganze wohnung (incl. schulden) geht dann an das eine kind der frau mustermüller...
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  #6 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 12:19
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AW: Wohnung bei Eheleuten

Das heisst wenn ich es richtig verstanden habe, 50% gehört von Haus aus der Frau, dann erbt ja die Frau vom Herrn 25 % oder? Das heisst der Frau gehören dann schon mal 75% und die anderen 25% werden dann auf die 3 Kinder verteilt oder?

Das wären dann in diesem Fall 50.000 € davin 37.500 erbt die Frau und die 12.500 werden an die Kinder verteilt.

Wie sieht aus, wenn die Frau Mustermüller kein Geld hat und den Erbanteil im Moment nicht auszahlen kann. Kann sie das Ratenweise auszahlen oder muss Sie was verkaufen und es auszahlen?


Ist das soweit richtig?
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  #7 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 12:48
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AW: Wohnung bei Eheleuten

Zitat:
Zitat von meddie Beitrag anzeigen
Das heisst wenn ich es richtig verstanden habe, 50% gehört von Haus aus der Frau, dann erbt ja die Frau vom Herrn 25 % oder? Das heisst der Frau gehören dann schon mal 75% und die anderen 25% werden dann auf die 3 Kinder verteilt oder?
hmm. wertmäßig bezogen auf die wohnung kann man das in diesem fall so sehen.

Zitat:
Das wären dann in diesem Fall 50.000 € davin 37.500 erbt die Frau und die 12.500 werden an die Kinder verteilt.
äh, nein, da hast du nun einen rechenfehler....

wenn du das erbrechtlich betrachtest, musst du das vermgögen der frau und das des mannes trennen. das vermögen der frau gehört ja gar nicht zum erbe und darum muss man es bei der rechnerei raus lassen.

der mann hat eine halbe wohnung, die noch nicht abbezahlt ist. wenn man kredite und wohnungswert gegeneinander aufrechnet, würden 25.000 unterm strich bleiben.

von diesem vermögen des mannes (im wert von 25.000) erbt die frau die hälfte (im wert von 12.500) und die kinder erben die andere hälfte (im wert von 12.500) zu je gleichen teilen.

aber bei den ganzen zahlen, die wir hier rumwirbeln: erbrechtlich kriegen die kinder ja nicht irgendwie das geld, sondern lediglich bilden sie mit der ehefrau eine erbengemeinschaft, wobei den kindern dann jeweils 1/6 (ein sechstel) des gesamten nachlasses des ehemannes gehört, was einem zwöfltel an der wohnung entspräche.

wie die erbengemeinschaft das ganze dann "aufrechnet" oder ob, das ist dann ihre sache.

man könnte also die wohnung gemeinsam verkaufen, dann bekämen die kinder 12.500, die frau kriegte 50.000. - wenn aber nichts verkauft werden soll, weil die frau noch drin wohnen soll, dann gibt es halt vorerst gar nichts in cash, sondern lediglich sind die kinder teil einer erbengemeinschaft...

die kinder müssten sich also auch an der abzahlung der kredite beteiligen und würden dann wenn die frau mal stirbt und die wohnung verkauft wird, ihren anteil bekommen....
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  #8 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 13:17
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AW: Wohnung bei Eheleuten

Ok das bedeutet wenn die Frau hergeht und jedem der 3 Kinder 4167 auszahlt, dann ist der Erbanspruch der Kinder abgegolten. Und die ganze Wohung gehört der Frau oder?
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  #9 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 18:19
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AW: Wohnung bei Eheleuten

Zitat:
Zitat von meddie Beitrag anzeigen
Ok das bedeutet wenn die Frau hergeht und jedem der 3 Kinder 4167 auszahlt, dann ist der Erbanspruch der Kinder abgegolten. Und die ganze Wohung gehört der Frau oder?
Es muss ein notarieller Vertrag unter Mitwirkung aller Parteien beurkundet werden.
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  #10 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 18:29
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Es muss ein notarieller Vertrag unter Mitwirkung aller Parteien beurkundet werden.
jepp. und rein rechnerisch würde das jetzt passen.
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