Dies ist eine Diskussion zu Wohnrecht und Pflege nach Hausüberschreibung innerhalb des Forums Erbrecht
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| Wohnrecht und Pflege nach Hausüberschreibung angenommen einem Sohn wird zu Lebzeiten das Haus der Eltern überschrieben. Die beiden anderen Geschwister sollen ihren Anteil ausbezahlt bekommen. Wie ist die gesetzliche Lage bei dem Wohnrecht und einer evtl. späteren Pflege der Eltern? 1. Kann z. B. vereinbart werden, dass der Sohn, der ja das Haus bekommen hat im Gegenzug dafür die Eltern später Pflegen muss, bzw. für die Pflegekosten aufkommen muss? Wenn ja, wie hoch kann man diese Kosten ansetzen, bzw. um welchen Betrag schmälert das dann den Auszahlbetrag für die Geschwister? 2. Wie ist es hier mit der 10 Jahres Regelung? Bedeutet das, dass alle Geschwister zu gleichen Anteil für die Pflege aufkommen müssen, wenn die Eltern nicht innerhalb 10 Jahren sterben? Vielen Dank im Voraus für Eure Einschätzungen. |
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| AW: Wohnrecht und Pflege nach Hausüberschreibung auch in der Landwirtschaft wird nicht mehr die Regelung getroffen, dass die Hoferben die pflegekosten übernehmen. .das ist nicht mehr bezahlbar bei pflegeheimauffenthalt und kostet sehr oft mehr als der große hof mal wert war..! also ich würde abmachung treffen mit genauer wertermittlung des hauses und vorraussichtlichen Betreuungskosten festschreiben auf höchstbetrag.. hege oder betreunug im Haus ist ein besserer zusatz,damit verpflichtet man sich dafür zu sorgen, dass die eltern betreut sind. herzlicher gruß |
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| AW: Wohnrecht und Pflege nach Hausüberschreibung Zitat:
Generell kann der Schenker mit seinem Eigentum machen was er will. Er könnte das Haus jederzeit an einen Sohn übertragen. Die Geschwister haben zu Lebzeiten der Eltern (bzw. eines Elternteils) keinerlei Ansprüche auf Ausgleich. Zitat:
Zitat:
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| AW: Wohnrecht und Pflege nach Hausüberschreibung Zitat:
Wo steht in dem Beitrag, dass es sich um einen landwirtschaftlichen Hof handelt? |
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