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Wohnrecht und Nießbrauch

Dies ist eine Diskussion zu Wohnrecht und Nießbrauch innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 17.05.2008, 21:11
Boardneuling
 
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Wohnrecht und Nießbrauch

Man stelle sich folgenden Fall vor:

Frau A ist gestorben und hat ihrem Lebensgefährten Herrn B per notariellem Erbvertrag den gesamten Nachlass zum Nießbrauch hinterlassen. Außerdem erbt er das Inventar und die persönlichen Gegenstände von Frau A. Die beiden Kinder von Frau A erben zu je 1/2 das Haus und Grundstück.

Erste Frage: ist mit "Nießbrauch des gesamten Nachlasses" auch eventuell vorhandenes Geld gemeint?

Zweite Frage: es ist zu Lebzeiten von Frau A für Herrn B bereits ein Wohnrecht in dem besagten Haus eingetragen (lebenslang, kostenlos und für das gesamte Haus). Was zählt nun nach dem Tod von Frau A - Nießbrauch per Erbvertrag oder vorher eingetragenes Wohnrecht?

Dritte Frage: wäre das so ein Fall, wo die Kinder das Erbe ausschlagen könnten und trotzdem den Pflichtteil einfordern können? Wenn nur eines der Kinder ausschlägt, müßte das andere zahlen. Wer ist aber der Erbe, wenn beide ausschlagen? Herr B weil er im Erbvertrag steht oder die Eltern von Frau A?

Alles etwas knifflig, aber ich denke, hier gibt es viele kluge Köpfe! Schon mal danke für die Antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 17.05.2008, 22:30
V.I.P.
 
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AW: Wohnrecht und Nießbrauch

Zitat:
Zitat von frieda28578
Man stelle sich folgenden Fall vor:

Frau A ist gestorben und hat ihrem Lebensgefährten Herrn B per notariellem Erbvertrag den gesamten Nachlass zum Nießbrauch hinterlassen. Außerdem erbt er das Inventar und die persönlichen Gegenstände von Frau A. Die beiden Kinder von Frau A erben zu je 1/2 das Haus und Grundstück.

Erste Frage: ist mit "Nießbrauch des gesamten Nachlasses" auch eventuell vorhandenes Geld gemeint?
Ja.

Zitat:
Zweite Frage: es ist zu Lebzeiten von Frau A für Herrn B bereits ein Wohnrecht in dem besagten Haus eingetragen (lebenslang, kostenlos und für das gesamte Haus). Was zählt nun nach dem Tod von Frau A - Nießbrauch per Erbvertrag oder vorher eingetragenes Wohnrecht?
Ein Nießbrauch ist etwas anderes als ein Wohnrecht.

Zitat:
Dritte Frage: wäre das so ein Fall, wo die Kinder das Erbe ausschlagen könnten und trotzdem den Pflichtteil einfordern können?
Das ist immer möglich,
Zitat:
Wer ist aber der Erbe, wenn beide ausschlagen?
Herr B hat keinen Erbanspruch. Dann wären die Eltern die Erben.
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