Dies ist eine Diskussion zu Windiger Notar verschafft sich Erbe, was tun? innerhalb des Forums Erbrecht
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| Windiger Notar verschafft sich Erbe, was tun? angenommen, der Notar Fritze Fiesling nutzt die geistige Hinfälligkeit seiner 90jährige Nachbarin Berta jahrelang zum eigenen Vorteil aus. Er berät sie in Fragen der Geldanlage, was vor allem ihm selbst zugute kommt. Er berät sie in Sachen ihrer Immobilien und läßt sich, ohne dass Berta es merkt, nebenher noch ein paar schöne Grundstücke in zentraler Lage schenken. Er "kümmert" sich auch um die Abfassung von Bertas Testament. Er erschleicht sich ihr Vertrauen, indem er ihr schmeichelt und üble Nachrede bzgl. Bertas Sohn ausübt. Der ist im Clinch mit Mutti und sieht sie selten. Fritze weiß, wie einsam Berta ist und bringt ihr gern mal ein Fläschchen Cognac mit, obwohl er weiß, dass sie seit Jahren schwer alkoholkrank ist. Bei diesen beschwipsten Treffen bespricht er mit ihr ihr Testament, schreibt es wortwörtlich auf und läßt sie abschreiben. Er trägt sich auch als Testamentsvollstrecker ein. Dabei hat die Nachbarin nur einen Sohn als Erben und sonst keine Verwandten, es gibt nichts aufzuteilen und zu verwalten. Fritze redet ihr ein, dass sonst ihr letzter Wille womöglicht nicht erfüllt wird. Er könnte damit evtl. recht haben, denn er bringt Berta dazu, ihm als "altem Freund" ihre Villa im Grunewald zu vererben, dem Sherry sei dank. Fritze Fiesling achtet natürlich genau darauf, dass sein TV-Entgelt im Testament festgeschrieben wird, ohne dass Berta einen Ahnung von der Summe hat, die anfallen wird. Er fügt im Testament die Verfügung ein, er selbst solle "nach den Empfehlungen des deutschen Notarvereins" bezahlt werden, wohl wissend, dass Berta sich darunter nichts vorstellen kann und sich die Hinterlassenschaften der alten Nachbarin auf Immobilien im Wert von 1,5 Mio € beziffert. Nach dem Tod der alten Frau staunt Bertas Sohn nicht schlecht und versucht, das Testament anzufechten. Allerdings sieht die Beweislage schlecht aus, da die alte Dame nicht nachweisbar dement war, sich nicht dauerhaft wegen der Alkoholkrankheit in ärztlicher Behandlung befand. Allerdings wissen alle Nachbarn davon und auch der Hausarzt. Die Erben möchten nachweisen, dass sich Fritze in Ausnutzung von Bertas Hinfälligkeit trickreich ihr Vertrauen erschlichen hat. Gibt es Eurer Ansicht nach Chancen, diesem Herrn das Handwerk zu legen bzw. sein Erbe ein wenig zu versauern? LG Ina |
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| AW: Windiger Notar verschafft sich Erbe, was tun? Zitat:
Dafür ist jedoch ein guter Anwalt erforderlich. |
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| AW: Windiger Notar verschafft sich Erbe, was tun? Wenn Berta dem Notar ein paar schöne Grundstücke geschenkt hat, hätte das notariell beurkundet werden müssen und falls der böse Notar die Beurkundung selbst vorgenommen hat, wäre das ein Fall für die Notarkammer, denn das darf der fiese Notar nicht. |
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| AW: Windiger Notar verschafft sich Erbe, was tun? Nehmen wir an, Fritze hat selbst die Schenkungen beurkundet. Das darf er nicht? Nehmen wir an, er hat nicht selbst beurkundet, sondern die Schenkungen wurden von einem externen Notar abgewickelt - hätte es Aussicht auf Erfolg, das Testament anzufechten, da Fritze alles selbst geschrieben hat und Bertas Ahnungslosigkeit ausgenutzt? Meines Wissens existiert in Sachen Erbschleicherei kein eigener Straftatbestand. |
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| AW: Windiger Notar verschafft sich Erbe, was tun? Was wäre mit Vorteilsnahme im Amt? Ich denke aber, dass er es so gemacht hat, dass die Sache wasserdicht ist. Evtl. hätte der Sohn sich mal eher um Mutti kümmern müssen, statt sie dem Notar zu überlassen. Hier frage ich mich immer persönlich, was Mutti wohl gut getan hat und was sie wirklich bereit wäre, dafür zu geben. |
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| AW: Windiger Notar verschafft sich Erbe, was tun? Hach ja, ich kenn die Leier. Betrug ist Betrug, ob nun die alte Dame gemeinerweise vom Söhnchen im Stich gelassen wurde oder nicht - das soll hier Nebensache sein. Wenn einer seine Vetrauenstellung und die Hinfälligkeit von einer Omi ausnutzt, indem er sie zum Abschreiben eines Testaments veranlasst, dass sie nicht durchschaut, dann sollte man so einem Luftikus das Handwerk legen können. Vorteilsnahme im Amt - gilt das auch für Notar/Testamentsvollstrecker? Dürfen die nicht gleichzeitig Vermächtnissempfänger bzw. Erben sein?` |
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| AW: Windiger Notar verschafft sich Erbe, was tun? §331 (1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. |
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| AW: Windiger Notar verschafft sich Erbe, was tun? Also dürfte ein Testamentsvollstrecker nicht gleichzeitig Erbe sein, Vermächtnisse annehmen, sich etwas schenken lassen? |
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| AW: Windiger Notar verschafft sich Erbe, was tun? @HKB Vorteilsnahme im Amt liegt hier nicht vor, weil der Notar die Schenkungen nicht für seine Dienstausübung erhalten hat. @Ina12 Selbstverständlich darf ein Testamentsvollstrecker auch selbst Erbe sein, ein Vermächtnis oder eine Schenkung erhalten. Was sollte dagegen sprechen? |
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