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Wie wird der Wert einer Immobilie bei einer Schenkung ermittelt?

Dies ist eine Diskussion zu Wie wird der Wert einer Immobilie bei einer Schenkung ermittelt? innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 07:08
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Wie wird der Wert einer Immobilie bei einer Schenkung ermittelt?

Nach welchen Regeln würde ein Gutachter den Wert einer (Gewerbe- und Wohn-) Immobilie ermitteln, zum Zeitpunkt X verschenkt wurde? Geht es dabei um den Verkehrswert der Immobilie, oder kann steuerlich was rausgerechnet werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 15:38
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AW: Wie wird der Wert einer Immobilie bei einer Schenkung ermittelt?

Also, wodrum geht es?

Will man wissen, wie ein Gutachter den Verkehrswert einer Immobilie errechnet;
oder wie das Finanzamt den Wert einer Immobilie für die
besteuerung festlegt?
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  #3 (permalink)  
Alt 30.07.2011, 05:23
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AW: Wie wird der Wert einer Immobilie bei einer Schenkung ermittelt?

Hallo Berniebär,

im imaginären Fall soll der Verkehrswert der Immobilie berechnet werden. Es geht darum, das der Beschenkte Sohn A. abschätzen kann, wie hoch eventuelle Pflichtteilsansprüche des Bruders B. sein werden. Der Sohn A. möchte dem Sohn B. ein Angebot machen, so dass dieser von einer gerichtlichen Einigung absieht.

Der Schenker ist innerhalb der 10 Jahresfrist verstorben und hatte umfangreiche Rechte am Objekt (u.a. Rückforderungsrecht). Das Rückforderungsrecht sowie Wohnrecht, etc sind auf die verbliebene Stiefmutter S. übergegangen. Es handelt sich um eine gemischte Wohn- und Gewerbe Immobilie (kleines Hotel und Gaststätte) auf 1500m Baugrund sowie weitere Flurstücke (Nutzgrund).
Es wurde viel Kapital vom Schenker in die Immobilie investiert, es gab jedoch auch sehr viel zu versteuern.
Sohn A. möchte gerne wissen, wie ein Gutachter der Verkehrswert der Immobilie berechnen würde. Entspricht der Verkehrswert dem auf dem Markt erzielbaren Preis, oder können Belastungen bzw. steuerliche Abzüge geltend gemacht werden?
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  #4 (permalink)  
Alt 30.07.2011, 18:37
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AW: Wie wird der Wert einer Immobilie bei einer Schenkung ermittelt?

E
Zitat:
entspricht der Verkehrswert dem auf dem Markt erzielbaren Preis
Er soll zumindestens dem auf dem markt erzielbaren Preis entsprechen;
den erzielbaren preis kennt man aber erst wirklich,
bei einer konkreten transaktion.


Zitat:
oder können Belastungen bzw. steuerliche Abzüge geltend gemacht werden?
Danach kann nichts mehr geltend gemacht werden,
das kann man sich ja einfach erklären, wenn man
annimmt, das haus würde zum Verkehrswert verkauft,
und A und B würden sich zu 50% den Verkaufserlös teilen.

Der gutachterlich ermittelte verkehrswert soll ja den wert wiederspiegeln, der bei einer konkreten Transaktion erzielt werden könnte.

Geändert von berniebär (30.07.2011 um 20:23 Uhr).
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