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Wie an Infos über mögliches Erbe kommen?

Dies ist eine Diskussion zu Wie an Infos über mögliches Erbe kommen? innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 05.10.2011, 23:24
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Wie an Infos über mögliches Erbe kommen?

Josef und Maria waren ein Ehepaar von dem Maria verstorben ist. Maria hatte mehrere Geschwister eine davon ist Monika. Josef hat einen "gemeinschaftlichen Erbschein" beantragt. Daraufhin hat auch Monika Mitteilung erhalten, dass Sie nun sechs Wochen Zeit hat das Erbe auszuschlagen oder eben anzunehmen. Wie kann Monika bzw. wenn sie ausschlägt ihre Kinder recherchieren was sie bei dem Erbe erwartet?

Hat eigtl dieser "gemeinschaftliche Erbschein" irgendeine Bewandnis? Muss man da vllt von Haus aus vorsichtig sein?
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Alt 11.11.2011, 19:16
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AW: Wie an Infos über mögliches Erbe kommen?

Das einfachste wäre, den Josef zu fragen.
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Alt 11.11.2011, 19:31
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AW: Wie an Infos über mögliches Erbe kommen?

Und nur kurz zur Klarstellung: Ein Erbe muss man nicht annehmen. Wenn Monika innerhalb des Frist nicht ausschlägt, wird sie automatisch Erbin
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  #4 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 19:50
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AW: Wie an Infos über mögliches Erbe kommen?

Zitat:
Zitat von hacklberry Beitrag anzeigen
Wie kann Monika bzw. wenn sie ausschlägt ihre Kinder recherchieren was sie bei dem Erbe erwartet?
Gar nicht, da man Auskunft z.B. nur mit einem Erbschein erhält; dann hat man allerdings das Erbe bereits angenommen.
Zitat:
Hat eigtl dieser "gemeinschaftliche Erbschein" irgendeine Bewandnis? Muss man da vllt von Haus aus vorsichtig sein?
Der Erbschein ist eine Art "Ausweis" zum Nachweis der Erbschaft.
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  #5 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 09:13
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AW: Wie an Infos über mögliches Erbe kommen?

Zitat:
Hat eigtl dieser "gemeinschaftliche Erbschein" irgendeine Bewandnis? Muss man da vllt von Haus aus vorsichtig sein?
Nein, der gemeinschaftliche Erbschein ist die einzig sinnvolle Art des Erbscheines. Daher ist es die übliche Erbscheinart, wenn mehrere Erben vorhanden sind.
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Alt 24.11.2011, 13:26
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AW: Wie an Infos über mögliches Erbe kommen?

Der Erbschaftsbesitzer hat eine Auskunftspflicht. Es muß eine Nachlassinventar aufgestellt werden, notfalls mit eid. Versicherung.

Schau mal: § 2027 Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers
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Alt 24.11.2011, 13:46
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AW: Wie an Infos über mögliches Erbe kommen?

PRoblem ist nur, dass der Auskunftsanspruch nur den Erben zusteht.

Also auch hier gilt: erst wird man Erbe, dann bekommt man Auskunft
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Alt 24.11.2011, 13:49
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AW: Wie an Infos über mögliches Erbe kommen?

Aber Erbe wird man mit Eintritt der Erbschaft- also mit dem Tod 1922 I
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Alt 24.11.2011, 13:52
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AW: Wie an Infos über mögliches Erbe kommen?

Richtig! Aber wenn der Erbschaftsbesitzer sich streng an die Buchstaben des Gesetzes hält, läßt er sich zunächst die Erbenstellung nachweisen....und dann muss man auch schon fast aufpassen, dass die Frist zur Ausschlagung nicht abgelaufen ist
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  #10 (permalink)  
Alt 24.11.2011, 14:30
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AW: Wie an Infos über mögliches Erbe kommen?

Ja, das ist in der Tat ein Problem. Da muss man dann vermutlich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes den Anspruch geltend machen. Laut TE wurde aber schon der Erbschein beantragt. Der unterliegt ja dem öffentl. Glauben, also was da drin steht gilt schonmal als richtg.
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