Dies ist eine Diskussion zu Widerruf/Änderung eines beim AG hinterlegten Berliner Testamentes zulässig? innerhalb des Forums Erbrecht
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| Widerruf/Änderung eines beim AG hinterlegten Berliner Testamentes zulässig? ich wünsche allseits frohe Festtage. Meine Frage: mal angenommen, ein Ehepaar mit vier Kindern erstellt gemeinsam beim Notar ein Berliner Testament, das auch beim Amtsgericht hinterlegt wird. In diesem Testament sind alle vier Kinder gleichberechtigte Schlusserben. Dann tritt der Todesfall ein, d.h. beide Eltern sterben wenige Tage hintereinander. Die Kinder als gesetzliche Erben werden vom Amtsgericht informiert. Nun präsentiert eines der Kinder den anderen drei Kindern zwei Schriftstücke, zum einen einen Widerruf des ursprünglichen Berliner Testamentes und zum anderen ein neues Berliner Testament, in dem dieses Kind als Alleinerbe eingesetzt ist und die anderen drei somit nur Pflichtteil erhalten würden. Formal gesehen entsprechen die beiden Schriftstücke den Richtlinien, der Vater hatte diese handschriftlich verfasst und beide Eltern mit Datum unterschrieben. Kann damit wirklich das ursprüngliche notariell beglaubigte und hinterlegte Testament außer Kraft gesetzt werden oder bedarf ein solches Testament immer auch eines notariellen Widerrufs? Danke im Voraus für Ihre Meinungen und viele Grüße Malefiz |
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| AW: Widerruf/Änderung eines beim AG hinterlegten Berliner Testamentes zulässig? Zitat:
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