Dies ist eine Diskussion zu Wertschätzung innerhalb des Forums Erbrecht
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| Wertschätzung nehmen wir an Herr B ist gestorben, die Frau B muss nun den Fragebogen des NAchlassgerichtes ausfüllen. Dort muss sie angeben Sachen wie Möbel, Computer, Elektrogeräte usw. Wie weiss die Frau welchen Wert die Sachen haben. Angenommen Eine 7 Jahre alte Videokamera die angenommen damals 280 Euro gekostet hat. Oder Ein PC der vor 3 Jahren gekauft worden ist. Oder eine Wohnzimmerwand die vor 5 Jahren gekauft worden ist. Ist es entscheidend wer die Gegenstände gekauft hat bzw den Kaufvertrag unterschrieben? Vilen dank im Voraus. Gruß Eddie |
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| AW: Wertschätzung Für die Schätzung muss kein Gutachter bemüht werden. Es reicht eine grobe eigene Einschätzung. Die Angabe gegenüber dem Nachlassgericht dient auch lediglich der Festsetzung der Gebühren für die Erstellung des Erbscheines. Es spricht aus meienr Sicht nichts dagegen, z.B. eine 7 Jahre alte Videokamera mit 0€ anzusetzen. Als Eigentümer gilt der Mann nur dann, wenn er die entsprechenden Dinge auch bezahlt hat. |
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