Dies ist eine Diskussion zu Wer tritt das Erbe an ? Was passiert ? innerhalb des Forums Erbrecht
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| Wer tritt das Erbe an ? Was passiert ? ich bin neu im Forum und hätte Fragen, ... mal angenommen jemand stirbt und es gibt kein Testament, auch nicht beim Amtsgericht oder in einer Wohnung auffindbar. Nun sei schon eine Weile vergangen, sagen wir mal 3 Monate... und es hätte sich nichts getan. Gehen wir mal davon aus, dass es Verwandte gäbe, die erben könnten... nur niemand nähme das Erbe an. 1. Wer käme dann in Frage -bzw. was würde passieren ? 2. Was würde in einem solchen Fall mit einer dem Verstorbenen gehördenden Wohnung geschehen ? Es fielen ja weiterhin Gebühren an wie Wasser, Straßenreinigung, Steuern etc. 3. Wenn diese Wohnung in einer Wohnungsigentümergemeinschaft läge die nur aus wenigen Parteien bestünde, was könnten die Miteigentümer tun um die Situation zu klären ? Danke für eure Antworten Gruß Kurzen |
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| AW: Wer tritt das Erbe an ? Was passiert ? Zitat:
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| AW: Wer tritt das Erbe an ? Was passiert ? @CruNCCi ich glaub, du stehst heut auf der leitung. ich nehme an, es geht grad darum, dass die nebenkosten nicht mehr bezahlt werden - wer soll auch zahlen, wenn das erbe ausgeschlagen wird.normalerweise würde man sich wohl nen titel besorgen - blos bei wem sollte man den in so nem fall zustellen lassen... hm... ich bin da leider auch ratlos. |
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| AW: Wer tritt das Erbe an ? Was passiert ? Hallo Danke für die schnelle Antwort, ... wenn das Erbe automatisch eintritt, der Erbe es nicht will, wie soll er es ausschlagen können, wenn es kein Testament gibt ? ... und wer stellt dann trotzdem fest, dass eine Person geerbt hat, schließlich muss es doch dann einen Verwaltungsakt oder Grundbucheintrag geben... und ohne Zutun des möglichen Erben gibt es keinen Eintrag oder Feststellung ? Danke für die Tips |
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| AW: Wer tritt das Erbe an ? Was passiert ? Hallo zeiten, sollten die anderen Miteigentümer bzw. dr Verwalter die Erben vom Gericht feststellen lassen ? Geht das ? |
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| AW: Wer tritt das Erbe an ? Was passiert ? ... vielleicht gibt es gar einen Erben der gar nichts von seinem Glück/Pech weiß... wie soll er es annehmen oder ausschlagen können wenn s kein Testament gibt ? Wäre da nicht das Standesamt gefragt zu suchen, ... der Tod wurde ja wohl irgendwie gemeldet ? .. und wie sieht das aus, eventuell hätte ja auch das Finanzamt ein Interesse zu wissen wer geerbt hat ? |
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| AW: Wer tritt das Erbe an ? Was passiert ? Zitat:
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| AW: Wer tritt das Erbe an ? Was passiert ? Das wäre möglich. |
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| AW: Wer tritt das Erbe an ? Was passiert ? Zitat:
Wie schon geschrieben; die Erben werden "automatisch" Erben , auch wenn diese noch gar nichts von ihrem "Glück" wissen. Die 6-wöchige Ausschlagungsfrist beginnt, wenn diese Kenntnis vom Anfall der Erbschaft erfahren (hierbei genügt es ggf., wenn diese vom Tod des Verstorbenen erfahren). Bei gesetzlicher Erbfolge werden die Erben nicht von Amts wegen ermittelt (abgesehen von einigen südlichen Bundesländern). Eine "Feststellung" der Erben geschieht im Wege eines Erbscheinsverfahrens. |
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| AW: Wer tritt das Erbe an ? Was passiert ? ... 6 Wochen nach Kenntnis... na dann kann man ja auch erst 50 Jahre später erzählen dass man es gerade erst erfahren habe und Erbe geworden sei... und dann beginnt erst die Ausschlagfrist... ... und es würde heißen, dass sich die Erben selbst melden müssten ? Wie gesagt, wenn sich der Erbe erst gar nicht meldet, gibts keinen Erben der sinen Besitz eintragen lässt, keinen Erbschein und einen toten Besitzer einer Immobilie... und viele Kosten die nicht getragen werden... ..irgendwann muss dann doch der Staat eingreifen und hinterfragen, wer weiter für Steuern usw. aufkommt, und ein Toter kann keine Immobilie besitzen ? |
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