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Wer ist hier Erbe ?

Dies ist eine Diskussion zu Wer ist hier Erbe ? innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.05.2010, 15:50
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Wer ist hier Erbe ?

Folgender Fall :

Die vermögende Witwe A stirbt und regelt in ihrem Testament folgendes :


Stiefsohn J bekommt € 40000.-, den PKW, das Girokonto und das Ferienhaus in Kroatien. Wert zusammen ca. € 105000.- .

Freundin G erhält den Schmuck (Wert ca. € 20000.-).

Nachbar P erhält € 20000.- .

Nachbarin W erhält ebenfalls € 20000.- .

Kegelschwester I bekommt € 40000.- .


Nun ist aber noch weitaus mehr an Vermögen vorhanden. Daher stellt sich die Frage : wer ist Erbe, wer ist Vermächtnisnehmer ?

Stiefsohn J hat sich die letzten Jahre um A gekümmert. Er hat Vollmacht über das Girokonto und soll (von A beauftragt) das Begräbnis ausrichten und den Nachlass regeln. Ebenfalls soll er sich um das Ferienhaus in Kroatien kümmern, das in den letzten Jahren A's Lebensmittelpunkt darstellte.

Die Tatsache, dass mehr Vermögen vorhanden ist, als verteilt wurde, liegt daran, dass das Testament aus 2003 stammt. Damals war weniger Vermögen vorhanden, so dass das Testament alles verteilt hätte.

Also nochmal die Kernfrage : Obwohl im Testament weder von Erbe noch von Vermächtnis die Rede ist : wer ist hier Erbe ?


Grüsse, cardex
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  #2 (permalink)  
Alt 27.05.2010, 16:26
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AW: Wer ist hier Erbe ?

Hatte die Witwe eigene Kinder oder weitere Angehörige außer dem Stiefsohn?
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  #3 (permalink)  
Alt 27.05.2010, 20:45
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AW: Wer ist hier Erbe ?

Das Nachlassgericht müsste das Testament auslegen. Ggf. erben die gesetzlichen Erben.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.05.2010, 10:02
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AW: Wer ist hier Erbe ?

Zitat:
Zitat von Mucki58 Beitrag anzeigen
Hatte die Witwe eigene Kinder oder weitere Angehörige außer dem Stiefsohn?
Eigene Kinder gibt es nicht; es existiert ein Neffe N, der aber im Testament ausdrücklich enterbt ist. Dieser Neffe hat wiederum 3 Kinder, über die im Testament nichts gesagt wird.

Weitere Verwandte sind nicht bekannt; das heisst aber nicht, dass nicht noch Verwandte existieren (Nachkommen von Onkeln & Tanten), zu denen aber niemals ein Kontakt bestanden hat.


Grüße, cardex
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  #5 (permalink)  
Alt 28.05.2010, 10:18
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AW: Wer ist hier Erbe ?

OK, wie schon geschrieben wurde, wird das Nachlassgericht das Testament auslegen müssen. Ich pers. gehe davon aus, dass dann das restliche Erbe unter den im Testament genannten Person quotal aufgeteilt wird.

Zitat:
Die Auslegung des Testaments richtet sich - anders als bei sonstigen Willenserklärungen - nicht nach dem objektiven Empfängerhorizont, also nicht danach, wie ein objektiver Empfänger die Erklärung nach der Verkehrssitte verstehen durfte. Maßgebend ist allein der wirkliche Wille des Testierenden, wie er in der Testamentsurkunde wenigstens andeutungsweise zum Ausdruck gekommen ist. Dieser Unterschied beruht auf der Überlegung, dass es beim Testament keinen Empfänger der Erklärung und damit keinen Geschäftspartner gibt, der davor geschützt werden müsste, dass der Erklärende etwas anderes meint, als er objektiv zum Ausdruck bringt.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Testame...des_Testaments
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Alt 28.05.2010, 11:07
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AW: Wer ist hier Erbe ?

Danke für die Antworten soweit. Beide Möglichkeiten :

- Berücksichtigung der gesetzlichen Erben
- Teilung des Resterbes nach Quoten

sind denkbar, wenn auch mit verschiedenen Wahrscheinlichkeiten. Wie sieht es denn mit einer dritten Möglichkeit aus :

- Alleinerbenstellung des Stiefsohns

Diese könnte sich aus einer Entscheidung des Bayr. OLG ergeben :

Zitat:
"Wenn der Erblasser seine Zuwendungen als Verteilung einzelner Gegenstände formuliert hat, hängt die Beantwortung der Frage, ob eine Erbeinsetzung vorliegt, maßgeblich auch davon ab, ob der Erblasser durch die in dieser Weise bedachten Personen seine wirtschaftliche Stellung fortgesetzt wissen wollte. Entscheidend ist demnach, ob der Erblasser den so Bedachten eine möglichst starke Stellung also unmittelbare Rechte am Nachlass verschaffen wollte und ob der Bedachte nach dem Willen des Erblassers auch den Nachlass zu regeln und Erbschaftsschulden zu tilgen hatte. Ein Vermächtnis liegt dagegen vor, wenn der Erblasser den Bedachten lediglich auf schuldrechtliche Ansprüche gegen den Erben hinsichtlich einzelner Gegenstände verweisen wollte."

Beschluss des BayObLG vom 14.12.2000
1 Z BR 95/00
NJW-RR 2001, 656
Was meint Ihr dazu ?


Grüße, cardex
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  #7 (permalink)  
Alt 28.05.2010, 11:42
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AW: Wer ist hier Erbe ?

Zitat:
Zitat von cardex Beitrag anzeigen
Was meint Ihr dazu ?
Das wäre auch eine Möglichkeit.

Aber wie schon gesagt, das Testament wird vom Gericht ausgelegt. Spekulieren bringt da nicht viel
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  #8 (permalink)  
Alt 28.05.2010, 14:24
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AW: Wer ist hier Erbe ?

OK, dann sind wir uns einig. Das Testament wird vom Nachlassgericht ausgelegt werden müssen.

Aber wann geschieht das ? Zunächst wird das Nachlassgericht das Testament nur eröffnen, also unkommentiert allen Beteiligten zusenden.

Ich nehme an, dann muss z.B. Stiefsohn J einen Erbschein als Alleinerbe beantragen unter Angabe der Gründe, die seiner Ansicht nach dafür sprechen.

Und daraufhin wird das Nachlassgericht entscheiden, ob es das Testament in diesem Sinne auslegt oder nicht. Vorher werden - glaube ich - auch noch alle anderen Beteiligten gefragt, ob sie etwas dagegen haben.

Sehe ich das so in etwa richtig ?


Grüße, cardex
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