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Wenn die Oma das Haus dem Enkel vererbt bei Verzicht der eigenen Kinder von der Oma

Dies ist eine Diskussion zu Wenn die Oma das Haus dem Enkel vererbt bei Verzicht der eigenen Kinder von der Oma innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 22.05.2008, 18:13
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Wenn die Oma das Haus dem Enkel vererbt bei Verzicht der eigenen Kinder von der Oma

Wie ist die rechtliche Lage in folgendem Fall?

Die beiden Söhne 1und 2 von Haus- und Grundstücksbesitzer B haben im Jahr 1985 zugunsten der Kinder (drei Kinder X,Y und Z) von Sohn 2 auf das Erbe von B verzichtet. Dies ist notariell festgehalten/beglaubigt worden (beide Söhne haben dies unterschrieben). Sohn 1 ist Kinderlos.

Jetzt möchte B das Grundstück und das Haus dem Kind/Enkel X vererben und das Kind/Enkel Y soll nichts bekommen und das Kind/Enkel Z eine feste Summe von 25.000,- €. Der Sohn 2 soll zudem noch ein lebenslanges, mietfreies Wohnrecht in der unteren Etage des Zweifamilienhauses und ein Gartennutzungsrecht bekommen.

Der Verkehrswert beträgt 200.000,- €
Beide Wohnungen haben ca. eine Größe von 70-75 m²
Die dritte Etage ist nicht wohnfähig ausgebaut

Frage 1:

a) Gibt es in diesem Fall ein Pflichtteil auf das die Kinder/Enkel Y und Z bestehen können?
b) Wenn ja, wie hoch wäre der Pflichtteil?

Frage 2:

a) Kann das Kind/Enkel X auf das Erbe verzichten? und...
b) ...hätte das Kind/Enkel X, wenn es ein Pflichtteil in diesem Fall gibt, anspruch auf den Pflichtteil bei
Verzicht des Haupterbes?

Frage 3:

a) Muss der Sohn 2 überhaupt keine Kosten tragen beim mietfreiem Wohnen? Wie z.B.:
Müllabfuhr, Abwasser, Versicherungen die das Grundstück und Haus betreffen, also die
Nebenkosten, die normalerweise auf die Miete umgeschlagen werden.
b) oder braucht der Sohn die Mietkosten nicht zahlen die die Kosten in der Frage 3a überschreiten?
(normaler Mietgewinn für evtl. Rücklagen)?

Frage 4:

a) Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?
b) Wie hoch sind die Notarkosten bei Erbantritt?
c) Muss Das Kind/Enkel X, also der Haupterbe die Kosten allein tragen?
d) Oder werden die Kosten durch die Anzahl der Erben geteilt (Kind X und Kind Z, evtl. Kind Y)

Hoffentlich kann jemand in diesem speziellen Fall weiterhelfen.

Viele Grüße
Marco
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