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Welcher Anspruch ergbit sich aus "Wohnrecht auf Lebenszeit" bei Verkauf

Dies ist eine Diskussion zu Welcher Anspruch ergbit sich aus "Wohnrecht auf Lebenszeit" bei Verkauf innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 01.06.2006, 23:57
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Welcher Anspruch ergbit sich aus "Wohnrecht auf Lebenszeit" bei Verkauf

Hallo Zusammen,

angenommen, ich und meine Frau übernehmen vor Eintritt des Erbfalls das Haus und Grundstück meiner verwitweten Schwiegermutter und gewähren ihr dafür "Wohnrecht auf Lebenszeit". zahlen alle weiteren Geschwister meiner Frau aus und wohnen dann gemeinsam mit Schwiegermutter in dem übertragenen Haus. Meine Frau stirbt und nun ist die Situation eingetreten, daß ich das Haus verkaufen muß bzw. will, weil ich, obwohl bereits Rentner, mich aus gesundheitlichen Gründen nicht um die kranke Schwiegermutter "kümmern" kann: welchen Anspruch hat meine Schwiegermutter gegen mich, wenn ich das Haus verkaufe, muß ich die Kosten für ein Pflege-/Altersheim komplett übernehmen, auch wenn ich kein direkter Verwandter bin oder sind da die Kinder meiner Schwiegermutter, die ja bereits ausgezahlt wurden, ebenfalls für die Pflegekosten der Mutter verantwortlich und wenn ja, gibt es da "Regeln", nach denen die Anteile an den Kosten zu bestimmen sind ?

Gruß
HWRA

Geändert von HWRA_Capt.Rudi (02.06.2006 um 00:30 Uhr).
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Alt 02.06.2006, 05:57
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AW: Welcher Anspruch ergbit sich aus "Wohnrecht auf Lebenszeit" bei Verkauf

Leider sind die Forenregeln nicht eingehalten.

Ganz allgemein gesehen erlischt das Wohnrecht nicht, wenn das Haus verkauft wird. Falls sich ein Käufer findet.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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