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Was passiert wenn die Oma stirbt

Dies ist eine Diskussion zu Was passiert wenn die Oma stirbt innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 07.12.2011, 19:54
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Was passiert wenn die Oma stirbt

Nehmen wir an, die Oma X hat 40 Jahre alleine in der Wohnung gelebt, da ihr Mann gestorben ist.
Frau X hatte eine kleine Witwenrente, die nicht jeden Monat zum Leben gereicht hat.
Ihr Konto war bei Ihrem Tode nicht gedeckt, aber sie hatte eine kleine Sterbeversicherung, die aber nicht einmal die Kosten für die Beerdigung abdeckt.
Wenn Frau X nun 2 Töchter und Enkelkinder hatte, was müssen diese beachten.
Und wenn die Erben das Erbe ausschlagen, was passiert mit der Wohnung von Frau X, wer räumt diese aus, was passiert mit den Sachen?
Wer muss die Mietkosten übernehmen?

Danke
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Alt 07.12.2011, 20:56
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AW: Was passiert wenn die Oma stirbt

Wenn Tochter und Enkelkinder ausschlage, haben sie weder mit dem Erbe noch mit den Mietschulden etc. irgendwas zu tun. Wichtig ist aber, dass sie dann auch nichts (also auch keine Fotos, Erinnerungsstücke...) aus der Wohnung mitnehmen dürfen
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  #3 (permalink)  
Alt 07.12.2011, 21:44
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AW: Was passiert wenn die Oma stirbt

Ok, wir nehmen an, dass ist der Familie von Frau X klar.
Da es keine große Familienerbstücke gibt.

Mal angenommen, die Töchter und Enkel von Frau X schlagen nun das Erbe aus, sollte die Wohnung trotzdem von der Familie fristgerecht gekündigt werden, oder wer macht das ?

Und wenn die Angehörigen die Bank, GEZ, Wohnung etc. kündigen, gleicht das dann einer Erbannahme ??
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Alt 07.12.2011, 21:53
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AW: Was passiert wenn die Oma stirbt

Wenn es keine weiteren Erben gibt, wird für so was dann ein Nachlasspfleger bestellt.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.12.2011, 22:04
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AW: Was passiert wenn die Oma stirbt

Ok danke schön
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Alt 08.12.2011, 18:51
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AW: Was passiert wenn die Oma stirbt

Zitat:
Zitat von Mary2701 Beitrag anzeigen
Ok, wir nehmen an, dass ist der Familie von Frau X klar.
Da es keine große Familienerbstücke gibt.

Mal angenommen, die Töchter und Enkel von Frau X schlagen nun das Erbe aus, sollte die Wohnung trotzdem von der Familie fristgerecht gekündigt werden, oder wer macht das ?

Und wenn die Angehörigen die Bank, GEZ, Wohnung etc. kündigen, gleicht das dann einer Erbannahme ??
Das würde ich nicht so sehen. Eher als ein Auftrag, dessen Aufwendungen ggf. zu vergüten wären. Aber da wird man bei staatlichen Kassen auf Granit beißen.

Außderdem kosten ein paar FAXe oder ähnliches ja nicht die Welt. Das kann man an einem Vormittag erledigen.

Die Beerdigungsinstitute stellen diesen Behördenzauber immer als ihre besondere Leistung heraus. Na ja, das ist kein Hexenwerk. Auch wenn man es noch nie gemacht hat. Man kennt doch etwa die Stellen die informiert werden sollen.

pauline
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  #7 (permalink)  
Alt 08.12.2011, 18:53
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AW: Was passiert wenn die Oma stirbt

Zitat:
Zitat von paulineJ Beitrag anzeigen
Na ja, das ist kein Hexenwerk. Auch wenn man es noch nie gemacht hat. Man kennt doch etwa die Stellen die informiert werden sollen.
Es geht nicht darum, dass es Aufwand ist. Aber wenn man das Erbe ausschlägt, hat man damit nichts zu tun und lässt am besten auch die Finder davon. Warum sollte man sich denn darum kümmern und dann möglicherweise noch Ärger einhandeln. Davon abgesehen, dass VErwandte, die das Erbe ausschlagen, gegenüber z.B. der Bank überhaupt nichts rechtswirksam erklären können.
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