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Was ist der Pflichtteil?

Dies ist eine Diskussion zu Was ist der Pflichtteil? innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 18:23
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Was ist der Pflichtteil?

Hallo,
im Fernsehen höre ich immer, wenn es ums Erben geht was von den Pflichtteil.

Aber was ist nach dem Gesetz der Pflichtteil?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 19:03
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AW: Was ist der Pflichtteil?

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2303.html
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  #3 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 19:19
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AW: Was ist der Pflichtteil?

Danke für die Antwort.

Nach §2303 Abs. 1 ist der Pflichtteil die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

Und was ist der Wert des gesetzlichen Erbteils bzw., wie wird der Wert ermittelt.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 19:58
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AW: Was ist der Pflichtteil?

da könnte man jetzt ein buch drüber schreiben.

hast du einen bestimmten fall im kopf?

zb. eine familie: vater, mutter, drei kinder.

vater stirbt. dann ist die gesetzliche erbteile so:
mutter kriegt 1/2 (was die regel wäre, kann aber je nach eheform etwas abweichen)
kinder kriegen jeweils 1/3 (weil ja drei kinder) von der anderen hälfte. also jedes kind 1/6.

wenn nun der vater ein testament gemacht hätte, wo er schreibt kind 1 soll gar nichts bekommen, so kann kind 1 trotzdem (in aller regel) seinen pflichtteil fordern. der betrüge dann 1/12 des gesamten nachlasses.

lies mal hier bei wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzl...olge#Beispiele
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  #5 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 21:05
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AW: Was ist der Pflichtteil?

Also:
Erbe: 300000€
Ehefrau: 150000€
Kinder1/6) 50000€
Pflichterbe: 25000€

So richtig?
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  #6 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 21:14
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AW: Was ist der Pflichtteil?

ja. jedenfalls wenn es drei kinder sind und eine ehefrau.

wenn es fünf kinder sind ist es natürlich entsprechend anders.
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  #7 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 23:43
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AW: Was ist der Pflichtteil?

Habe gerade irgendwie eine Blockade.
Wie viel würde es geben, wenn es nur ein Kind ist?
Also wie viel würde das Kind bekommen?
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  #8 (permalink)  
Alt 19.10.2011, 12:41
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AW: Was ist der Pflichtteil?

also ehefrau und ein kind:

rechtlicher erbteil:
ehefrau 1/2
kind 1/2

pflichtteil des kindes wäre dann 1/4


---------
wenn nun aber zb. eine ehefrau da ist, ein kind und es noch ein weiteres kind gab, welches aber schon verstorben ist, aber seinerseits auch wieder ein kind hat (hoffe, du kannst mir folgen?)

dann sähe es so aus:

rechtlicher erbteil:
ehefrau 1/2
lebendes kind 1/4
kind vom verstorbenen kind 1/4


-------
wenn nun aber zb. die ehefrau schon vorher verstorben ist und es zwei kinder gibt:

rechlticher erbteil:
jedes kind 1/2

pflichtteil: 1/4
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