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Wann tritt ein Kind sein Erbe an?

Dies ist eine Diskussion zu Wann tritt ein Kind sein Erbe an? innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.09.2012, 17:24
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Wann tritt ein Kind sein Erbe an?

Hallo liebe Forumgemeinde,

und zwar schwirrt mir seit einiger Zeit eine Frage im Kopf die ich selbst durch Internetrecherche nicht beantworten konnte und nun hoffe ich, dass ihr mir evtl. auf die Sprünge helft.

Und zwar geht es ums Erben.

Wenn Minderjährige erben können sie das Erbe ja erst mit Eintritt der Volljährigkeit antreten (korrekt?) in der Zwischenzeit bis zur Volljährigkeit sind die Eltern/Erziehungsberechtigten verpflichtet das Erbe nach bestem Wissen und Gewissen zu verwalten. (immer noch richtig, oder?)

Nun stellt sich mir die Frage was im Falle eines "negativen Erbes" sprich eines überschuldeten Erbes passiert. Tritt der Minderjährige sein Erbe auch erst mit Eintritt der Volljährigkeit an und wie gestaltet sich da die Verwaltung des Erbes seitens der Erziehungsberechtigten?

Ich nehme doch an, dass die wenigsten Gläubiger Monate oder Jahre, im schlimmsten Fall knapp 18 Jahre darauf warten werden, dass die vererbte Schuld beglichen wird?!

Ich hoffe es ist nicht zu wirr geschrieben und bedanke mich für jede Antwort :-)
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  #2 (permalink)  
Alt 17.09.2012, 18:39
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AW: Wann tritt ein Kind sein Erbe an?

Zitat:
Zitat von Gnade&Recht Beitrag anzeigen
Wenn Minderjährige erben können sie das Erbe ja erst mit Eintritt der Volljährigkeit antreten (korrekt?) in der Zwischenzeit bis zur Volljährigkeit sind die Eltern/Erziehungsberechtigten verpflichtet das Erbe nach bestem Wissen und Gewissen zu verwalten. (immer noch richtig, oder?)
Auch minderjährige Kinder sind sofort Erben; dieses wird ggf. durch die Erziehungsberechtigten verwaltet.
Zitat:
Nun stellt sich mir die Frage was im Falle eines "negativen Erbes" sprich eines überschuldeten Erbes passiert.
Im "Normalfall" schlagen die Erziehungsberechtigten das Erbe für das minderjährige Kind aus.

Sollte dies nicht geschehen sein, hat das "Kind" die Möglichkeit, nach Eintritt der Volljährigkeit das Erbe auszuschlagen (m.W. muss das Erbe dann innerhalb von drei Jahren ausgeschlagen werden).
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  #3 (permalink)  
Alt 17.09.2012, 19:55
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AW: Wann tritt ein Kind sein Erbe an?

Als mein minderjähriges Kind eine negative Erbschaft zu erwartern hatte, schlugen meine Ex und ich für unser Kind aus (meine Ex zunächst für sich selbst, und dann für unser Kind) Daraufhin trat noch eine Jungedfürsorgerin auf den Plan, die prüfte, ob wir damit womöglich ein "Vermögen" unserem Kind vorenthalten würden. Erst, als auch diese überzeugt war, daß es "nix zu holen" gab, wurde die Ausschlagung vom Nachlassgericht bestätigt.
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  #4 (permalink)  
Alt 17.09.2012, 22:12
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AW: Wann tritt ein Kind sein Erbe an?

Wenn Schulden geerbt wurden und die Ausschlagung aus welchen Gründen auch immer nicht erfolgte, kann bei Eintritt der Volljährigkeit noch §1629a BGB helfen.
Man beachte Absatz 3 für den Fall, dass das Kind nicht alleine Erbe wurde! Die Frist istnicht gerade lange!
Ansonsten hat das Kind hierdurch aber wenigstens die Chance, mit 18 Jahren auf "0" zu kommen (zu minderjährigen Zeiten erworbenes Vermögen muss allerdings zur Schuldendeckung eingesetzt werden).
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  #5 (permalink)  
Alt 18.09.2012, 00:52
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AW: Wann tritt ein Kind sein Erbe an?

Zitat:
Zitat von quiddje Beitrag anzeigen
Wenn Schulden geerbt wurden und die Ausschlagung aus welchen Gründen auch immer nicht erfolgte, kann bei Eintritt der Volljährigkeit noch §1629a BGB helfen.
Man beachte Absatz 3 für den Fall, dass das Kind nicht alleine Erbe wurde! Die Frist istnicht gerade lange!
Ansonsten hat das Kind hierdurch aber wenigstens die Chance, mit 18 Jahren auf "0" zu kommen (zu minderjährigen Zeiten erworbenes Vermögen muss allerdings zur Schuldendeckung eingesetzt werden).
Hallo quiddje,
das habe ich in meiner Internetrecherche auch schon rausgefunden, die Frist beträgt 3 Monate ab Eintritt der Volljährigkeit.

Mich interessiert aber die Zwischenzeit, wie wird denn da in der Regel verfahren?

Wenn das Kind z.B. 3, 5 oder auch 15 ist als es erbt und das Erbe aus welchem Grund auch immer nicht ausgeschlagen wird, dauert es ja immer noch 15, 13 oder auch 3 Jahre bis zur Volljährigkeit und somit bis zu dem Zeitpunkt an dem die Schulden aus dem Erbe entweder beglichen werden können oder der §1629a Anwendung findet. Wie ich vermute legen die Gläubiger ihre Forderungen in dieser Zeit nicht bei Seite und warten auf die Volljährigkeit des Kindes sondern fordern weiter?! Wer muss in diesem Fall haften? Die Erziehungsberechtigten, das Kind mit seinem zu der Zeit bestehendem Vermögen/seinen Einkünften oder doch was ganz anderes?

Das Beispiel/der Gedanke ist rein fiktiv vielleicht denke ich ja zu kompliziert


Edit: Im Übrigen weiß ich, dass das Erbe auch für Minderjährige ausgeschlagen werden kann, mich interessiert jedoch dieser spezielle Fall des Nichtausschlagens, eine Ausschlagung ist ja "langweilig" ;-)
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  #6 (permalink)  
Alt 18.09.2012, 21:08
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AW: Wann tritt ein Kind sein Erbe an?

Zitat:
Wie ich vermute legen die Gläubiger ihre Forderungen in dieser Zeit nicht bei Seite und warten auf die Volljährigkeit des Kindes sondern fordern weiter?
Das können sie tun. Wenn nicht (und auch nicht tituliert), ist die Forderung nach drei Kalenderjahren verjährt, das wäre ja auch schön. Das muss jeder Gläubiger für sich entscheiden.
Zitat:
Wer muss in diesem Fall haften? Die Erziehungsberechtigten, das Kind mit seinem zu der Zeit bestehendem Vermögen/seinen Einkünften oder doch was ganz anderes?
Nee, keine Erziehungsberechtigten, sondern der Schuldner, also: das Kind. "Erziehungsberechtigt" ist ja nicht gleich "Schuldenverpflichtet".
Und, wie du schon vermutet hast: Wenn das Kind Einkünfte oder Vermögen hat, kann gepfändet werden. Wenn also während der Minderjährigkeit noch eine nette Erbschaft (mit "Plus") dazukommt, werden die Gläubiger davon befriedigt. Das steht auch im genannten Paragraphen:
Zitat:
Die Haftung für Verbindlichkeiten ... beschränkt sich auf den Bestand des bei Eintritt der Volljährigkeit vorhandenen Vermögens des Kindes
Also: Was mit 18 da ist, ist zur Schuldentilgung einzusetzen.
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  #7 (permalink)  
Alt 18.09.2012, 21:28
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AW: Wann tritt ein Kind sein Erbe an?

Also muss praktisch ein Kind auch bis zur Volljährigkeit dran glauben und "blechen" da Kinder in der Regel ja immer Einkünfte haben und sei es nur das Kindergeld?!
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  #8 (permalink)  
Alt 19.09.2012, 09:49
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AW: Wann tritt ein Kind sein Erbe an?

Na, gerade das Kindergeld steht aber den Eltern zu und nicht dem Kind. Kindergeldgesetz, §1:
Zitat:
Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält,...
Erst in Absatz 2 desselben Paragraphen wird genannt, unter welchen besonderen Umständen jemand Kindergeld für sich selbst erhält. Das ist echt eine Minderheit! Und ob die dann noch so viele andere Einkünfte haben,d ass ein pfändbarer Betrag übrig bleibt ... das dürfte doch sehr sehr selten sein.

Im Übrigen gibt es natürlich Pfändungsgrenzen und die meisten Kinder liegen drunter. Wenn dann jemand tatsächlich mit 17 schon einen Job hat, bei dem er über die Pfändungsgrenze kommt - ja, dann kann das gepfändet werden. Nur Mut, der 18. Geburtstag ist dann nicht weit.

Schlussendlich: Wir sind uns ja wohl einig, dass es besser wäre, wenn dieses Erbe rechtzeitig ausgeschlagen worden wäre.
Der beschriebene Paragraph schützt das Kind aber eigentlich doch ganz gut vor der Dusseligkeit der Eltern/Erziehungsberechtigten.
Andererseits werden auch die Interessen der Gläubiger nicht ganz außen vor gelassen, nur weil das Kindchen minderjährig ist (man könnte, wenn die Schulden bei Minderjährigen prinzipiell nicht eintreibbar wären, abenteuerliche Konstrukte machen!)
Der Paragraph gilt im Übrigen nicht nur für Erbschaften, sondern auch für andere Kosten. Aber nur, solange sie nicht schuldhaft vom Kind verursacht wurden! Die Handyrechnung kann man mit 18 Jahren nicht verschwinden lassen, die minderjährig begangene Sachbeschädigung beim illegalen Autorennen auch nicht.
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  #9 (permalink)  
Alt 19.09.2012, 09:50
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AW: Wann tritt ein Kind sein Erbe an?

Zitat:
Zitat von Gnade&Recht Beitrag anzeigen
und sei es nur das Kindergeld?!
Das wird ja in der Regel nicht an das Kind, sondern an dessen Eltern ausgezahlt.
Zwischenfrage: Wie kann es kommen, dass ein Kind hier alleine etwas erbt, was ist mit den offenbar vorhandenen Eltern?
__________________
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