Dies ist eine Diskussion zu Wann Testamentseröffnung innerhalb des Forums Erbrecht
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| Wann Testamentseröffnung Warum erfolgt die Testamentseröffung des Verstorbenen A und Erbscheinsbeantragung durch Kind B zum jetzigen Zeitpunkt? Gruss Petersu Geändert von Petersu (02.10.2011 um 17:04 Uhr). |
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| AW: Wann Testamentseröffnung Zitat:
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| AW: Wann Testamentseröffnung Danke, CruNCC. Lt. Kind B wurde nichts vorgelegt. B hat aber kurz zuvor das Wohnrecht auf Lebzeiten der verstorbenen der Eltern beantragt, da B das Wohnhausanwesen vor Kurzem seiner Tochter D überschreiben hat lassen. Hätte Kind C je einen Anspruch gehabt? Petersu |
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| AW: Wann Testamentseröffnung B hat wohl einen Erbscheinsantrag gestellt. Ein Erbschein ist lediglich eine Art "Ausweis" zum Nachweis der Erbschaft. Erbe wird man auch ohne Erbschein. Zitat:
Zitat:
C kann seinen Pflichtteilsanspruch innerhalb von 3 Jahren nach Kenntnis der beeinträchtigten Verfügung (Testament) gegenüber dem Erben geltend machen. Es kommt darauf an, wann C vom Nachlassgericht vom Vorhandensein des Testaments benachrichtigt wurde. |
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| AW: Wann Testamentseröffnung Nein, es wurde die Ehefrau des Verstorbenen (vor 5 Jahren verstorben) im Testament als Alleinerbin benannt. Kind C wurde vom NG benachrichtigt, dass Kind B einen Erbscheinsantrag gestellt hat und soll sich als Beteiligter gem. § 345 FamFg melden, falls etwaige Bedenken gegen die Gültigkeit des Testaments bestehen. petersu |
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| AW: Wann Testamentseröffnung ....soll heißen:hat vor Kurzem die Löschung des Wohnrechts der bereits verstorbenen Eltern beantragt..... |
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| AW: Wann Testamentseröffnung Wenn B einen Erbscheinsantrag gestellt hat, muss auch ein entsprechendes Testament existieren. |
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| AW: Wann Testamentseröffnung Das NG hat die Verfügung von Todes wegen (verstorben 1995) JETZT eröffnet! Kind C erhielt es vom NG in begl. Abschrift. Da Kind B Kind C erklärte, kein Testament vorgelegt zu haben, sondern nur wegen der Löschung des Wohnungsrechts vorsprach bzw. dafür den Antrag stellte, erhebt sich die Frage, woher kommt das Testament plötzlich? |
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| AW: Wann Testamentseröffnung Zitat:
Für die Löchung des Wohnrechts genügt normalerweise die entsprechende Sterbeurkunde. Weshalb stellt B einen Erbscheinsantrag (nach dem Vater), wenn die Mutter Alleinerbin war? Oder geht es um die Erbfolge auf den Tod der Mutter? In diesem Beitrag passt einiges nicht zusammen. |
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| AW: Wann Testamentseröffnung Da B kein Testament vorgelegt hat, muss es wohl (?) vom NG vergessen worden sein oder B erzählt C nicht die Wahrheit. Um die Erbfolge auf den Tod der Mutter geht es nicht, da das Testament der Mutter nach ihrem Tod eröffnet wurde, B Alleinerbe war und C Vermächtnisnehmer. C wurde auch ordnungsgemäß von B ausbezahlt. Das Wohnhausanwesen im jetzigen Fall war ja "schon immer" auf Kind B im GBA eingetragen und somit für Kind C "erledigt". C wird auf den Brief vom NG Stellung nehmen, die Einzelheiten darlegen und dann wird man sehen..... |
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