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Wann muss Pflichtteil ausgezahlt werden?

Dies ist eine Diskussion zu Wann muss Pflichtteil ausgezahlt werden? innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 08.10.2011, 14:53
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Wann muss Pflichtteil ausgezahlt werden?

Folgender Fall:

A stirbt. Er hinterlässt eine halbe Wohnung (die andere Hälfte gehört Ehefau E) und eine GmbH (die ihm zu 100% gehört). Es gibt ein Testament, das Ehefrau E zur Alleinerbin macht.

A's Mutter M verlangt ihren Pflichtteil (Kinder hatten A+E nicht).

E will die GmbH verkaufen oder auflösen. E ist gerne bereit, der M ihren Pflichtteil zu geben, aber erst, wenn der Verkauf oder die Auflösung der GmbH stattgefunden hat.

M verlangt, dass der Wert der GmbH geschätzt wird und sie sofort ihr Geld bekommt (indem E z.B. eine Hypothek auf die abbezahlte Wohnung aufnimmt).

Wer ist im Recht?
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Alt 10.10.2011, 09:46
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AW: Wann muss Pflichtteil ausgezahlt werden?

Der Pflichtteilsanspruch ist sofort fällig, d.h. die Mutter muss nicht erst die Veräußerung der GmbH abwarten. Durch Mahnung der Mutter tritt Verzug ein, dann ist die Forderung auch zu verzinsen.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 10.10.2011, 21:28
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AW: Wann muss Pflichtteil ausgezahlt werden?

Ok ... ich nehme an, der Wert GmbH wird dann von einem Sachverständigen geschätzt, oder?

Was ist, wenn sich später herausstellt, dass nur ein sehr viel geringerer Verkaufspreis erzielt werden konnte als geschätzt oder sich gar kein Käufer findet (und die GmbH aufgelöst wird und auch da weniger bei rauskommt als geschätzt)?

Muss M dann Geld zurückzahlen???
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