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Vorzeitiges Erbe bei Geschwistern

Dies ist eine Diskussion zu Vorzeitiges Erbe bei Geschwistern innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 26.07.2011, 18:47
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Vorzeitiges Erbe bei Geschwistern

Mal angenommen X hat sich vor 15 Jahren von seinen Eltern einen Teiln seines Erbes vorzeitig auszahlen lassen. Im Testament haben die Eltern das berücksichtigt. Bruder Y soll seinen Teil nach dem Tod der Eltern erhalten.

Nun kommt Bruder Y und möchte seinen Erbanteil auch frühzeitig ausgezahlt bekommen. Der Vater schlägt dies aus mit dem Verweis auf das spätere Ableben der Eltern. Erst dann ist eine Berücksichtigung für Y möglich.

Die Eltern werden aber beide Pflegefälle, das Geld wird hierdurch aufgebraucht, so dass für Y nach dem Tod der Eltern nichts mehr übrig bleibt.

Nun wendet sich Y an X und möchte die Hälfte des vor 15 Jahren vorzeitig ausgezahlten Erbes haben.

Steht Y das Geld zu und treten hier Verjährungsregeln in Kraft und wenn ja, wie sehen diese aus?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 21:36
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AW: Vorzeitiges Erbe bei Geschwistern

Zitat:
Zitat von Modem221 Beitrag anzeigen
Steht Y das Geld zu...
Nein.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 05:44
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AW: Vorzeitiges Erbe bei Geschwistern

Zitat:
Zitat von CruNCC Beitrag anzeigen
Nein.
Und warum nicht?
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  #4 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 10:51
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AW: Vorzeitiges Erbe bei Geschwistern

WEil Eltern mit ihrem Geld machen können was sie wollen und nichts übrig lassen müssen.

Die Geldzuwendung an den Bruder kann man nur anteilig und innerhalb von 10 Jahren geltend machen.Nach 15 Jahren geht nichts mehr.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.07.2011, 23:01
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AW: Vorzeitiges Erbe bei Geschwistern

Zitat:
Zitat von HKB Beitrag anzeigen
Die Geldzuwendung an den Bruder kann man nur anteilig und innerhalb von 10 Jahren geltend machen.Nach 15 Jahren geht nichts mehr.
Das ist so nicht richtig. Zu Lebzeiten der Eltern hat der Bruder keinerlei "Ausgleichsansprüche".
Zitat:
Nach 15 Jahren geht nichts mehr.
Das ist nur bedingt richtig.
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