Dies ist eine Diskussion zu vorzeitiger Erbausgleich innerhalb des Forums Erbrecht
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| vorzeitiger Erbausgleich nehmen wir mal an, ein Mann im Alter von 54 Jahren hätte schon vor 10 Jahren ein Haus von seiner Mutter, mittlerweile 82 Jahre alt, bekommen. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit 3 Etagen und einem Ladengeschäft. Die Wohnungen sind mit Arzt- u. Rechtsanwaltspraxen vermietet. Die Schwester des Mannes, 44 Jahre alt, hat dazu nichts gesagt. Dann kommt es so, dass die Tochter der Schwester von dem Mann, der bereits ein Haus bekommen hat ständig zu der Oma, also der Mutter dieses Mannes fährt. Die Tochter 22 könnte jetzt auch etwas vorweg bekommen, z.B. einen Bauplatz, der verkauft worden ist im Wert von 500.000 Euro. Die Mutter dieser Tochter wird jetzt vom Vater der Tochter dazu getrieben, bei ihren Eltern einen vorzeitigen Erbausgleich zu verlangen, da der Bruder ja schon was gekriegt hat u. die Tochter gerade den Rest holen könnte. Er unterstellt der Frau, die noch nichts bekommen hat, dass sie sich nicht um ihr Recht kümmern würde. Nehmen wir mal an, diese Frau, die von ihren Eltern noch nichts bekommen hat, wäre krank u. der geschiedene Ehemann bezahlt die Medizinkosten. Nehmen wir mal an, der geschiedene Ehemann würde drohen, ab sofort die Medizinkosten nicht mehr zu zahlen, weil sich die Ex-Frau nicht um Ihren Erbanteil kümmert? Und was wäre wenn der Ex-Mann der Frau seine Tochter damit unter Druck setzt, dass wenn sie weiter Geld bei der Oma holt, dass er sich dann nicht mehr um ihre kranke Mutter kümmert? Geändert von Elisabetha (13.04.2010 um 16:43 Uhr). |
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| AW: vorzeitiger Erbausgleich Bitte Forenregeln beachten und den Ich-Bezug entfernen. Es darf nur auf fiktive Fälle geantwortet werden |
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| AW: vorzeitiger Erbausgleich Sorry, klär mich mal auf: was ist ein fiktiver Fall? Unter fiktiv finde ich im Wörterbuch die Übersetzung ein möglicher oder angenommener Fall? Was bedeutet fiktiv im Rechtsdeutsch? Und wo ist ein Ich-Bezug? Ich hab doch zu allem nichts gesagt? |
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| AW: vorzeitiger Erbausgleich Der Fall darf nicht real sein!!! Das Juraforum ersetzt keine Rechtsberatung. Deswegen darf hier nur über ausgedachte, fiktive Fälle diskutiert werden. Schau dir einfach mal ein paar andere Threads an, dann verstehst du bestimmt was ich meine ![]() Zitat:
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| AW: vorzeitiger Erbausgleich Ich hab es geändert, hoffe es ist richtig so. |
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| AW: vorzeitiger Erbausgleich Zitat:
Zitat:
Zitat:
Lange Rede, kurzer Sinn, man kann keinen Erbteil "vorzeitig" einklagen! Man "erbt", wenn jemand verstorben ist. Punkt. Weder der Tochter, noch der Enkelin steht zu diesem Zeitpunkt irgendetwas zu. Jeder kann mit seinem Vermögen tun und lassen was er möchte. |
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