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vorzeitiger Erbausgleich

Dies ist eine Diskussion zu vorzeitiger Erbausgleich innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 13.04.2010, 09:19
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vorzeitiger Erbausgleich

Hallo,
nehmen wir mal an, ein Mann im Alter von 54 Jahren hätte schon vor 10 Jahren ein Haus von seiner Mutter, mittlerweile 82 Jahre alt, bekommen. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit 3 Etagen und einem Ladengeschäft. Die Wohnungen sind mit Arzt- u. Rechtsanwaltspraxen vermietet. Die Schwester des Mannes, 44 Jahre alt, hat dazu nichts gesagt. Dann kommt es so, dass die Tochter der Schwester von dem Mann, der bereits ein Haus bekommen hat ständig zu der Oma, also der Mutter dieses Mannes fährt. Die Tochter 22 könnte jetzt auch etwas vorweg bekommen, z.B. einen Bauplatz, der verkauft worden ist im Wert von 500.000 Euro. Die Mutter dieser Tochter wird jetzt vom Vater der Tochter dazu getrieben, bei ihren Eltern einen vorzeitigen Erbausgleich zu verlangen, da der Bruder ja schon was gekriegt hat u. die Tochter gerade den Rest holen könnte. Er unterstellt der Frau, die noch nichts bekommen hat, dass sie sich nicht um ihr Recht kümmern würde. Nehmen wir mal an, diese Frau, die von ihren Eltern noch nichts bekommen hat, wäre krank u. der geschiedene Ehemann bezahlt die Medizinkosten. Nehmen wir mal an, der geschiedene Ehemann würde drohen, ab sofort die Medizinkosten nicht mehr zu zahlen, weil sich die Ex-Frau nicht um Ihren Erbanteil kümmert? Und was wäre wenn der Ex-Mann der Frau seine Tochter damit unter Druck setzt, dass wenn sie weiter Geld bei der Oma holt, dass er sich dann nicht mehr um ihre kranke Mutter kümmert?

Geändert von Elisabetha (13.04.2010 um 16:43 Uhr).
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Alt 13.04.2010, 09:41
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AW: vorzeitiger Erbausgleich

Bitte Forenregeln beachten und den Ich-Bezug entfernen. Es darf nur auf fiktive Fälle geantwortet werden
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Alt 13.04.2010, 10:07
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AW: vorzeitiger Erbausgleich

Sorry, klär mich mal auf: was ist ein fiktiver Fall? Unter fiktiv finde ich im Wörterbuch die Übersetzung ein möglicher oder angenommener Fall? Was bedeutet fiktiv im Rechtsdeutsch? Und wo ist ein Ich-Bezug? Ich hab doch zu allem nichts gesagt?
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  #4 (permalink)  
Alt 13.04.2010, 10:12
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AW: vorzeitiger Erbausgleich

Der Fall darf nicht real sein!!! Das Juraforum ersetzt keine Rechtsberatung. Deswegen darf hier nur über ausgedachte, fiktive Fälle diskutiert werden. Schau dir einfach mal ein paar andere Threads an, dann verstehst du bestimmt was ich meine

Zitat:
Zitat von Elisabetha
mein Bruder hat schon vor 10 Jahren ein Haus von meiner Mutter, mittlerweile 82 Jahre alt, bekommen. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit 3 Etagen und einem Ladengeschäft. Die Wohnungen sind mit Arzt- u. Rechtsanwaltspraxen vermietet. Ich habe dazu nichts gesagt. Mittlerweile fährt meine Tochter 22 Jahre alt häufiger zu meiner Mutter, weil sie auch ein Erbe bekommt oder gar schon bekommen hat, ich weiß es nicht. Es handelt sich um einen Bauplatz der verkauft worden ist im Wert von 500.000 Euro. Ich habe auch dazu nichts gesagt. Mein Vater 80 besitzt noch ein Haus, ein Miethaus mit mehreren kleinen Wohnungen, wobei ich jetzt nicht weiß, ob mein Bruder oder meine Tochter da bereits auch schon etwas bekommen haben. Ich habe zu allem nichts gesagt. Meine Tochter redet nicht mehr mit mir und wird immer frecher gegenüber ihrem Vater. Mein geschiedener Mann hat eine Zahnradfabrik, und es sieht zur Zeit sehr schlecht aus in der Firma. Meine Tochter hat zu ihm gesagt, dass sie mehr Geld hätte als er. Es ist ein derber Streit ausgebrochen u. mein Ex-Mann fordert mich auf, in die Sache einzugreifen. Ich soll einen vorzeitigen Erbausgleich beantragen. Aber so weit ich weiß, habe ich dazu kein Recht. Ich bin sehr krank und mein Ex-Mann zahlt zur Zeit die Medizinkosten. Er hat gesagt, ich soll meine Eltern verklagen. Welche Möglichkeiten haben ich?
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Alt 13.04.2010, 16:03
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AW: vorzeitiger Erbausgleich

Ich hab es geändert, hoffe es ist richtig so.
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Alt 13.04.2010, 20:54
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AW: vorzeitiger Erbausgleich

Zitat:
Zitat von Elisabetha
Die Schwester des Mannes, 44 Jahre alt, hat dazu nichts gesagt.
Die Schwester hat hierzu auch nichts zu sagen.
Zitat:
Die Mutter dieser Tochter wird jetzt vom Vater der Tochter dazu getrieben, bei ihren Eltern einen vorzeitigen Erbausgleich zu verlangen, da der Bruder ja schon was gekriegt hat u. die Tochter gerade den Rest holen könnte.
Es gibt keinen vorzeitigen "Erbausgleich"! Verlangen kann sie was sie möchte, einen Anspruch darauf gibt es nicht.
Zitat:
Er unterstellt der Frau, die noch nichts bekommen hat, dass sie sich nicht um ihr Recht kümmern würde.
Es gibt auch kein "Recht".

Lange Rede, kurzer Sinn, man kann keinen Erbteil "vorzeitig" einklagen! Man "erbt", wenn jemand verstorben ist. Punkt.

Weder der Tochter, noch der Enkelin steht zu diesem Zeitpunkt irgendetwas zu.

Jeder kann mit seinem Vermögen tun und lassen was er möchte.
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  #7 (permalink)  
Alt 16.04.2010, 09:14
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AW: vorzeitiger Erbausgleich

Es gibt so etwas wie "vorweggenommene Erbfolge" - einfach mal im Netz nachschlagen.

Diese ist aber nicht einforderbar, sondern beruht auf einzelvertraglichen Regelungen.
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