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vorzeitige Vermögensübertragung? ohne Risiko

Dies ist eine Diskussion zu vorzeitige Vermögensübertragung? ohne Risiko innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.10.2011, 14:33
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vorzeitige Vermögensübertragung? ohne Risiko

guten Tag liebe Forumteilnehmer,
für nachfolgendes Beispiel bitte ich um möglichst viele Hinweise / Ideen / Lösungsvorschläge – und danke schon mal im voraus.
Möglicher Sachverhalt:

Alleinerziehende Mutter von 4 Kindern (1x volljährig, 1x 17,5 Jahre und 2x minderjährig) kommt zu etwas Geld und möchte dies in eine Immobile investieren.

Wegen unterschiedlicher Gedanken zu Vorsorge, möglichen Pfändungen, Erbschaftsteuer ect. möchte sie diese nicht auf ihren eigenen Namen ins Grundbuch eintragen lassen, sondern vielleicht gleich auf alle 4 Kinder. Jedoch möchte sie das alleinige Nießbrauchrecht nutzen. Da sie nicht in ein paar Jahren auf der Strasse stehen möchte und nichts mehr hat.

Fragen:
Inwieweit müssten die Väter der minderjährigen Kinder (kein gemeinsames Sorgerecht) darin involviert werden?
Oder muss für die 2 kleinen, minderjährigen das Vormundschaftsgericht angerufen werden, da die 2 ja nun zu Vermögen kommen (also ins Grundbuch eingetragen werden)?
Gibt es eine Alternative zu dieser Idee?
z.B. Firmengründung auf den Namen der 4 Kinder , Mutter wird Geschäftsführerin und verwaltet die Immobilie für die Firma?

Andere Lösungsvorschläge?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.10.2011, 11:18
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AW: vorzeitige Vermögensübertragung? ohne Risiko

Hier ist dringend notarielle Beratung anzuraten.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 15:29
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AW: vorzeitige Vermögensübertragung? ohne Risiko

Zitat:
Wegen unterschiedlicher Gedanken zu Vorsorge, möglichen Pfändungen, Erbschaftsteuer ect. möchte sie diese nicht auf ihren eigenen Namen ins Grundbuch eintragen lassen, sondern vielleicht gleich auf alle 4 Kinder. Jedoch möchte sie das alleinige Nießbrauchrecht nutzen. Da sie nicht in ein paar Jahren auf der Strasse stehen möchte und nichts mehr hat.
Dir ist aber schon klar, dass das möglicherweise erhebliche Nachteile für Deine Kinder mit sich bringt. Vorteile für die Kinder sind dagegen nicht in jedem Fall zu erwarten.

Ich würde z.B. auch dem volljährigen Kind dringend davon abraten, sich in dieser Konstellation als Miteigentümer eintragen zu lassen. Und als Vater eines minderjährigen Kindes würde ich auch einschreiten um mein Kind vor den durch so eine Vertragsgestaltung eintretenenden Nachteilen zu schützen.

Mir ist auch nicht so ganz klar, welche Vorteile sich die alleinerziehende Mutter von dieser Konstellation verspricht. Bei den genannten Stichworten gibt es jedenfalls keine offensichtlichen Vorteile. Möglicherweise hat die Mutter falsche Vorstellungen über die Rechtsfolgen einer solchen Konstellation für alle Beteiligten.

Zitat:
Andere Lösungsvorschläge?
Ja, Eintragung auf den Namen der Mutter.
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erbrecht immobilie erbengemeinschaft verkauf wertsteigerung, kinder, nießbrauch, vermögen

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