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Vorkaufsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Vorkaufsrecht innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 15.05.2007, 09:21
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Vorkaufsrecht

Als vorzeitiger Erbanteil wurde dem Begünstigten ein Anteil an einem
Grundstück zugesprochen, auf dem er für sich Wohnungseigentum geschaffen hat.

Dem damaligen Eigentümer des Grundstücks wurde ein Vorkaufsrecht eingeräumt
(namentlich erwähnt, Herrn XY wird für den Fall einer Veräußerung ein Vorkaufsrecht eingeräumt).

Ist dieses Verkaufsrecht nun an die Person (Herr XY) gebunden, oder geht es auf den jeweiligen Eigentümer über?
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Alt 15.05.2007, 13:06
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AW: Vorkaufsrecht

Ein Vorkaufsrecht ist normalerweise im Grundbuch eingetragen. Dazu gibt es eine Bewilligung. Es gilt was in diesem Vertrag vereinbart wurde.
Es sieht wohl so aus, dass namentlich XY ein Vorkaufsrecht zusteht, demnach steht nur diesem das Vorkaufsrecht zu. Es geht nicht automatisch auf den neuen Eigentümer über. Es kommt auf den genauen Wortlaut an.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.05.2007, 09:14
Boardneuling
 
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AW: Vorkaufsrecht

@CruNCC

Vielen Dank für die prompte Anwort, ich habe mir beim Amtgericht den Auszug herausgesucht.

Der genaue Wortlaut ist im Grundbuch wie folgt angegeben:

Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle für XY, geb. am 99.99.9999, in XY. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom 99.99.9999 im Rang nach den Rechten Abteilung III Nr. 1 und 2 eingetragen am 99.99.9999.
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