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Verzichterklärung und Erbschein ohne Unterschrift

Dies ist eine Diskussion zu Verzichterklärung und Erbschein ohne Unterschrift innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.08.2010, 12:59
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Exclamation Verzichterklärung und Erbschein ohne Unterschrift

Hallo zusammen,

Nach einem notariell beglaubigtem Testament geht A als Alleinerbe hervor.
Nach Streitereien mit Miterbe B, gab es ein Angebot (über Rechtsanwälte) über die Höhe seines Pflichtteils. In den Schreiben steht…. Mit der Bezahlung Von…werden alle Ansprüche in der Nachlaßsache abgegolten….
Betrag wurde Bezahlt. Somit sind die Ansprüche abgegolten ?

Das ist leider schon 7 Jahre her.
A wollte nun das Haus veräußern.
Geht leider nicht, laut Grundbuchamt, Bräuchte A einen Erbschein.
Für den Erbschein braucht A die Verzichtserkärung von B
Aber B weigert sich irgend etwas zu unterschreiben.

Was kann A tun ?
Falls A den Weg wieder über den Rechtsanwalt gehen muss ? Was kann „A“ tun, das die Kosten von der Gegenseite „B“ getragen werden müssen ?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.08.2010, 21:05
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AW: Verzichterklärung und Erbschein ohne Unterschrift

Zitat:
Zitat von hej Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

Nach einem notariell beglaubigtem Testament geht A als Alleinerbe hervor.
Nach Streitereien mit Miterbe B...
??? Wenn A Alleinerbe ist, gibt es keinen Miterben.
Zitat:
A wollte nun das Haus veräußern.
Geht leider nicht, laut Grundbuchamt, Bräuchte A einen Erbschein.
Wenn es ein notarielles Testament ist, wird kein Erbschein benötigt.
Zitat:
Für den Erbschein braucht A die Verzichtserkärung von B
Aber B weigert sich irgend etwas zu unterschreiben.
??? Wenn A Alleinerbe ist, benötigt er keine "Verzichtserklärung" von B.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.08.2010, 15:43
HKB HKB ist offline
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AW: Verzichterklärung und Erbschein ohne Unterschrift

Einige Ämter erkennen das eröffnete Testament nicht alleine an und wollen den Erbschein. Das ist dann aber nur eine Formsache, leider mit Gebühr und Wartezeit.
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  #4 (permalink)  
Alt 31.08.2010, 21:03
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AW: Verzichterklärung und Erbschein ohne Unterschrift

Zitat:
Zitat von HKB Beitrag anzeigen
Einige Ämter erkennen das eröffnete Testament nicht alleine an und wollen den Erbschein. Das ist dann aber nur eine Formsache, leider mit Gebühr und Wartezeit.
Hierzu gibt es ein BGH-Urteil. http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...&pos=19&anz=20
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  #5 (permalink)  
Alt 01.09.2010, 09:52
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AW: Verzichterklärung und Erbschein ohne Unterschrift

Vielen Dank! Hatte überlesen, dass ein notarielles Testament vorliegt.Sorry
Gruß
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