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Verwandschaftsgrad

Dies ist eine Diskussion zu Verwandschaftsgrad innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.11.2005, 13:51
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Verwandschaftsgrad

Hallo! Kennt sich jemand mit dem Thema aus? Wie kann man den Verwandschaftsgrad ermitteln? Wo sind die gesetzlichen Regulierungen hierfür? Gibt es auch so was wie cousins 6.Grades? Bis zum wievieltem Grad ist man noch verwandt?
Danke für die Auskunft!
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  #2 (permalink)  
Alt 28.11.2005, 15:45
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AW: Verwandschaftsgrad

Hallo!


Cousins sind immer die Verwandten der gleichen Generation. Wenn die Familie also mit Kinderreichtum gesegnet ist, dann kann man auch einen Cousin 9. oder 10. Grades haben. In den §§1589ff BGB ist definiert, wann man verwandt und wann verschwägert ist. Anspruchsgrundlagen aus Verwandtschaftsverhältnissen (Unterhalt usw.) sind eher der geraden Verwandtschaftslinie zuzurechnen. Ebenso der einfachen Verschwägerung. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Wenn Sie sich weitergehend informieren möchten, hier einige Links:


http://www.ghgrb.ch/genealogicalIntr...ndtschaft.html

http://www.boehm-chronik.com/verwandtschafts.htm

http://de.wikipedia.org/wiki/Generat...ationenabstand

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  #3 (permalink)  
Alt 28.11.2005, 16:22
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AW: Verwandschaftsgrad

vielen Dank für die schnelle Antwort und die aufssclussrecihen links!
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  #4 (permalink)  
Alt 28.11.2005, 16:35
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AW: Verwandschaftsgrad

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  #5 (permalink)  
Alt 28.11.2005, 17:28
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AW: Verwandschaftsgrad

ich habe nun doch noch eine weitere Verständnisfrage. Laut den links die Sie angegeben haben wäre zum Beispiel der Sohn des cousins meines Vaters, mein cousin 2.Grades. Laut §1589 BGB ergibt sich der Grad der Verwandtschaft nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten. Wieviele Geburten wären es in dem Fall? (von mir zu meinem Vater 1, von meinem Vater zu meinem Großvater 2, von ihm zu meinem Urgroßvater 3, sein Vater 4, dann zurück zu dessen Sohn 5, der andere Sohn -also der cousin meines Vaters- 6 , zu seinem Sohn 7?) Ist also der Sohn des cousins meines Vaters laut Gesetz mein cousin 7.Grades oder 2.Grades?
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  #6 (permalink)  
Alt 29.11.2005, 12:00
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AW: Verwandschaftsgrad

Es wird im BGB unterschieden zwischen:
(vgl. Jauernig BGB Kommentar §1589 BGB Rn1-4)

1.) Verwandtschaft in gerader Linie,

dies sind Personen, die voneinander abstammen (Kinder, Eltern, Großeltern usw.)


2.) Verwandtschaft in der Seitenlinie,

Abstammung von derselben dritten Person (z.B. Geschwister.)


SIE sind der Probant. Und wollen wissen, welchen Verwandtschaftsgrad in der Seitenlinie SIE zum SOHN des COUSINS ihres VATERS haben, richtig?

Zunächst: COUSIN des VATERS ist der Sohn, des BRUDERS IHRES Urgroßvaters, also der Sohn des Bruders des Vaters IHRES Vaters. Der Bruder des Vaters Ihres Vaters ist Ihr Großonkel. Soweit ich es den Quellen entnehmen kann gibt es KEINE Termini zur Beschreibung des Verwandtschaftsverhältnisses relativ zu IHNEN. Der Sohn des Cousins ihres Vaters ist also der Sohn ihres Großonkels. Im Prinzip wäre es dann wohl Ihr Großcousin 2. Grades in der Seitenlinie... und ich brauch jetzt ne Aspirin.


Viele Grüße,

Peter M.
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