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Versicherungsagentur vom Vater übernommen - Bruder erhält keinen Ausgleich.

Dies ist eine Diskussion zu Versicherungsagentur vom Vater übernommen - Bruder erhält keinen Ausgleich. innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 07.12.2011, 14:54
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Versicherungsagentur vom Vater übernommen - Bruder erhält keinen Ausgleich.

Hallo!

Mal angenommen:
Herr X übernahm vor 4 Jahren die Versicherungsagentur seines Vaters samt Bestand. Herr X hat einen Bruder, der damals nicht ausbezahlt wurde. Dieser ging davon aus, dass schon alles korrekt abgelaufen sei. Nun stellt sich aber auf Nachfrage an den Vater heraus, dass der Sohn die Agentur (also den Bestand und die Einrichtung) tatsächlich geschenkt bekommen hat. Ein Ausgleich für den Bruder war nie vorgesehen. Auch Herrn X kam nie der Gedanke, dass er seinen Bruder auszahlen müsste oder sollte. Meine Frage ist nun: Ist dieses Verhalten nur moralisch nicht ok oder auch juristisch. Ich freue mich auf Antworten!
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Alt 07.12.2011, 15:26
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AW: Versicherungsagentur vom Vater übernommen - Bruder erhält keinen Ausgleich.

Es ist im Gesetz nicht vorgeschrieben, dass in Bezug auf Geldgeschenke beide Kinder gleich behandelt werden müssen.
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Stichworte
auszahlung geschwister, geschäftsübernahme, schenkung

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