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Verkauf, oder Schenkung

Dies ist eine Diskussion zu Verkauf, oder Schenkung innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 14:36
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Verkauf, oder Schenkung

Hi, ich habe heute mal eine Verständissfrage ...

Angenommen A verkauft B ein Auto für 250€ und verstirbt kurz darauf. Der Marktwert dieses Wagens lag allerdings, laut Schwacke, bei 4500€.

Jetzt ist B einer von 3 Erben A's, ist der Verkauf rechtens, oder zählt es als Schenkung?
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  #2 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 21:00
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AW: Verkauf, oder Schenkung

Wieso solte der Verkauf nichts rechtens sein? Es gibt m.W. kein Gesetz, dass vorschreibt, dass ein Auto nur zum tatsächlichen (Schwacke)Wert verkauft werden darf.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 10:13
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AW: Verkauf, oder Schenkung

Ok, ich habe mich evtl. falsch ausgedrückt! ... Mir geht es darum ob das nicht als gemischte Schenkung nach 516BGB zählt, da ja eine extreme Differenz zw. 4.5T€ und 250€ liegen. Und ob die Erben den Wagen mit in die Erbmasse ziehen können.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 10:19
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AW: Verkauf, oder Schenkung

CruNNC hat Recht - der Kaufvertrag zwischen A und B ist in Ordnung, auch wenn die Differenz zwischen Kaufpreis und Marktwert hoch erscheint.
B hätte das gleiche Auto ja auch bei *bay günstig ersteigern können.....
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  #5 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 01:09
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AW: Verkauf, oder Schenkung

Zitat:
Zitat von cyrix
Jetzt ist B einer von 3 Erben A's, ist der Verkauf rechtens, oder zählt es als Schenkung?
Das ist eine gemischte Schenkung, aber das für sich genommen ist ja kein Problem. Der Erblasser kann schließlich frei über sein Vermögen verfügen. Nur wenn der Pflichtteil der anderen beeinträchtigt wäre, ist es überhaupt denkbar, dass B den entsprechenden Betrag zu ersetzen hat.
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