Dies ist eine Diskussion zu verjährungsfristen innerhalb des Forums Erbrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| verjährungsfristen Meine Frage ist im Dez. 2003 ist die Mutter von Sohn A. Verstorben ihr Partner ist schon 11 Jahre zuvor gestorben und hat ihr alles hinterlassen. Im Testament steht das den beiden Geschwistern B&C je 25t auszuzahlen sind und das haus an A überschrieben wird. im dez. 2003 ist die schwerster B ausbezahlt worden, C wollte das geld zu dieser zeit nicht haben ( nichts schriftlich festgelegt ). So jetzt meine frage .... hat Schwestern C noch einen Anspruch auf die 25 t A weiß leider gerade nicht ob im Testament Pflichtteil stand oder nicht bitte mal die Antwort aufsplitten zwischen Pflichtteil und nicht Pflichtteil wie lange muss A mit einer Zahlungsaufforderung rechnen ? gruß und danke Christian Geändert von AnChSi (20.02.2008 um 06:38 Uhr). |
| |||
| AW: verjährungsfristen Wer wurde denn Erbe? |
| |||
| AW: verjährungsfristen Zitat:
|
| |||
| AW: verjährungsfristen Zitat:
Steht in dem Testament ausdrücklich, dass A Alleinerbe ist? Die Aussage, dass A das Haus und B und C einen Geldbetrag erhalten, sagt nichts über die Erbfolge aus! Wenn C nicht auf das Vermächtnis (?) nicht wirksam verzichtet hat (schriftlich), muss dieses auch ausbezahlt werden. B und C hätten einen viel höheren Pflichtteilsanspruch, da dieser u.U. höher sein könnte als das Vermächtnis (?). |
| |||
| AW: verjährungsfristen Zitat:
wie lange muss A denn nun das Erbe auszahlen ? Ja er steht drinn das A Alleinerbe ist und nur den Pflichteil auszahlen muss an B & C. Christian |
| |||
| AW: verjährungsfristen Hallo, der Pflichtteil muss innerhalb von 3 Jahren ab Erbfall eingefordert werden - danach ist Schluss. Wenn der Erbfall also 2003 (?) war, dann ist die Forderung verjährt. LG LB
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
| |||
| AW: verjährungsfristen Zitat:
Der genaue text ist das A Alleinerbe ist und binnen 1 Jahr 25.000 wertausgleichzahlungen zu zahlen sind an B & C Das ist doch der Pflichtteil oder muss Wörtlich von Pflichtteil die rede sein ? Christian |
| |||
| AW: verjährungsfristen Das klingt aber eher nach einem Vermächtnis - diese verjähren aber erst nach 30 Jahren, folglich ist es noch auszuzahlen!
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
| |||
| AW: verjährungsfristen Zitat:
|
| |||
| AW: verjährungsfristen Zitat:
gruß Christian |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| verjährungsfristen | Straßenverkehrsrecht | 29.08.2009 16:27 |
| Verjährungsfristen | Bürgerliches Recht allgemein | 04.11.2008 11:06 |
| Verjährungsfristen !! | Gewerberecht | 12.08.2008 13:26 |
| Verjährungsfristen, TKG | Bürgerliches Recht allgemein | 13.04.2008 21:30 |
| Verjährungsfristen | Baurecht | 24.07.2007 18:13 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios