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verjährungsfristen

Dies ist eine Diskussion zu verjährungsfristen innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.02.2008, 20:20
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verjährungsfristen

Hallo Zusammen,

Meine Frage ist

im Dez. 2003 ist die Mutter von Sohn A. Verstorben ihr Partner ist schon 11 Jahre zuvor gestorben und hat ihr alles hinterlassen.

Im Testament steht das den beiden Geschwistern B&C je 25t€ auszuzahlen sind und das haus an A überschrieben wird.

im dez. 2003 ist die schwerster B ausbezahlt worden, C wollte das geld zu dieser zeit nicht haben ( nichts schriftlich festgelegt ). So jetzt meine frage .... hat Schwestern C noch einen Anspruch auf die 25 t€

A weiß leider gerade nicht ob im Testament Pflichtteil stand oder nicht bitte mal die Antwort aufsplitten zwischen Pflichtteil und nicht Pflichtteil wie lange muss A mit einer Zahlungsaufforderung rechnen ?

gruß und danke

Christian

Geändert von AnChSi (20.02.2008 um 06:38 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 19.02.2008, 20:23
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AW: verjährungsfristen

Wer wurde denn Erbe?
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  #3 (permalink)  
Alt 20.02.2008, 06:31
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Zitat:
Zitat von CruNCC
Wer wurde denn Erbe?
Wie meinen Sie das ? ich wurde der erbe und nun stellt sich die frage muss ich auszahlen oder nicht ?
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  #4 (permalink)  
Alt 20.02.2008, 07:56
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Zitat:
Zitat von AnChSi
Wie meinen Sie das ? ich wurde der erbe und nun stellt sich die frage muss ich auszahlen oder nicht ?
Bitte beachten Sie die Forenregeln. Hier geht es um einen rein fiktiven Fall.

Steht in dem Testament ausdrücklich, dass A Alleinerbe ist?
Die Aussage, dass A das Haus und B und C einen Geldbetrag erhalten, sagt nichts über die Erbfolge aus!

Wenn C nicht auf das Vermächtnis (?) nicht wirksam verzichtet hat (schriftlich), muss dieses auch ausbezahlt werden.

B und C hätten einen viel höheren Pflichtteilsanspruch, da dieser u.U. höher sein könnte als das Vermächtnis (?).
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  #5 (permalink)  
Alt 20.02.2008, 15:25
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Zitat:
Zitat von CruNCC
Bitte beachten Sie die Forenregeln. Hier geht es um einen rein fiktiven Fall.

Steht in dem Testament ausdrücklich, dass A Alleinerbe ist?
Die Aussage, dass A das Haus und B und C einen Geldbetrag erhalten, sagt nichts über die Erbfolge aus!

Wenn C nicht auf das Vermächtnis (?) nicht wirksam verzichtet hat (schriftlich), muss dieses auch ausbezahlt werden.

B und C hätten einen viel höheren Pflichtteilsanspruch, da dieser u.U. höher sein könnte als das Vermächtnis (?).
Hi,

wie lange muss A denn nun das Erbe auszahlen ? Ja er steht drinn das A Alleinerbe ist und nur den Pflichteil auszahlen muss an B & C.

Christian
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  #6 (permalink)  
Alt 20.02.2008, 15:27
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AW: verjährungsfristen

Hallo,

der Pflichtteil muss innerhalb von 3 Jahren ab Erbfall eingefordert werden - danach ist Schluss.

Wenn der Erbfall also 2003 (?) war, dann ist die Forderung verjährt.

LG
LB
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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  #7 (permalink)  
Alt 20.02.2008, 19:14
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Zitat:
Zitat von La Belle
Hallo,

der Pflichtteil muss innerhalb von 3 Jahren ab Erbfall eingefordert werden - danach ist Schluss.

Wenn der Erbfall also 2003 (?) war, dann ist die Forderung verjährt.

LG
LB

Der genaue text ist das A Alleinerbe ist und binnen 1 Jahr 25.000€ wertausgleichzahlungen zu zahlen sind an B & C Das ist doch der Pflichtteil oder muss Wörtlich von Pflichtteil die rede sein ?

Christian
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Alt 20.02.2008, 20:27
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Das klingt aber eher nach einem Vermächtnis - diese verjähren aber erst nach 30 Jahren, folglich ist es noch auszuzahlen!
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  #9 (permalink)  
Alt 20.02.2008, 21:08
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Zitat:
Zitat von La Belle
Das klingt aber eher nach einem Vermächtnis - diese verjähren aber erst nach 30 Jahren, folglich ist es noch auszuzahlen!
Dem kann ich mich nur anschließen.
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  #10 (permalink)  
Alt 21.02.2008, 06:44
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Zitat:
Zitat von CruNCC
Dem kann ich mich nur anschließen.
Also muss im Testament stehen das A nur den Pflichtteil ausbezahlen muss, dann wäre von A nichts mehr an C auszuzahlen ? Das A Alleinerbe reicht nicht aus ?

gruß

Christian
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