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Vererbung eines Hauses an den Enkel

Dies ist eine Diskussion zu Vererbung eines Hauses an den Enkel innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 21.03.2007, 11:09
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Vererbung eines Hauses an den Enkel

Hallo,
mich würde interessieren, wie die Rechtslage bei folgendem Szenario aussieht:

Also, es geht um das Vererben eines Hauses nicht an die direkten Erben, sondern an einen Enkel. Die direkten Erben sind mit der Vererbung einverstanden, da niemand von ihnen das Haus an die restlichen Erben auszahlen könnte.
Ist es ausreichend, dass die Großmutter (lebt noch in dem Haus) diese Sachlage im Testament festhält? Beispielsweise „Wenn ich sterbe, muss mein Enkel X Euro an die direkten Erben zahlen. Wenn ich in ein Pflegeheim muss, dann muss er mir die Summe X zahlen und bei meinem Tod geht dieses Geld an die direkten Erben.“ Oder ist es nötig, dass ein Vertrag aufgesetzt wird? Reicht es, den Vertrag zwischen Großmutter und Enkel zu schließen, oder sollte man die direkten Erben beteiligen? Im letzteren Fall würde mich interessieren, ob bei Tod der Großmutter der Vertrag die Gültigkeit verlieren würde….

Danke für eure Eindrücke!
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  #2 (permalink)  
Alt 23.03.2007, 21:03
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AW: Vererbung eines Hauses an den Enkel

Verstehe den Beitrag irgendwie nicht.
Soll das Haus jetzt schon (zu Lebzeiten) übertragen werden oder testamentarisch erst nach dem Tod.

Warum sollte der Enkel einen "Vertrag" mit der Großmutter unterschreiben indem er ihr die Summe X zahlen muss wenn sie ins Altersheim muss? Er hat ja keine "Gegenleistung" erhalten. Ein solcher Passus in einem Testament (Pflegeheim) hat zu Lebzeiten keinerlei Auswirkungen, da ein Testament erst nach dem Tod eröffnet wird.
Der Enkel hätte die Option das Haus irgendwann einmal zu bekommen. Was wäre, wenn bis dahin das Haus gar nicht mehr zum Nachlass gehört?

Wenn der Enkel das Haus sofort erhalten würde, muss dies notariell gemacht werden. Ich empfehle auf jeden Fall die Beratung bei einem Notar.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.03.2007, 00:08
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AW: Vererbung eines Hauses an den Enkel

Ich schließe mich dem nahtlos an, allerdings glaube ich Ihr Anliegen zu verstehen

Denke mal hier sollte unbedingt eine Vorsorge-und Pflegevollmachtsvereinbarung mit Berücksichtigung finden!
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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