Dies ist eine Diskussion zu Veräußerung eines Hauses bei Erbengemeinschaft innerhalb des Forums Erbrecht
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| Veräußerung eines Hauses bei Erbengemeinschaft Bis hierhin wurden auch das Hauskonto und die Mieten von dem einen Erbteil mit Erbschein verwaltet. 1) Macht es hier Sinn, vorher unbedingt einen Gutachter zur Bewertung des Objekts hinzuzuziehen? Ist der eine Erbteil dem anderen gegenüber Schadensersatz-pflichtig, falls der andere den Verkaufspreis beanstandet? Gilt ein, von einem Makler erstelltes Angebot in ähnlicher Weise als verkehrswertberechtigt? 2) Ist es erlaubt, als ein Teil der Erbengemeinschaft ohne Vollmacht seitens der anderen Erbengemeinschaft das gemeinsame Grundstück zu verwalten? Ist dies zumindest rechtskräftig, wenn es stillschweigend hingenommen wird? |
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