Dies ist eine Diskussion zu uneheliches Kind nicht angegeben innerhalb des Forums Erbrecht
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| Mal angenommen, der Freund also hatte ein uneheliches Kind, hatte Kind anerkannte etc. aber Frau lässt keinen Kontakt zu. Mann hat auch noch ein weiteres Kind - diesmal ehelich mit der Frau. Mann verstirbt, beim zuständigen Amtsgericht wird das uneheliche Kind nicht angegeben unter der Rubrik Kinder. Obwohl jeder weiß das das uneheliche Kind existiert. Was wäre wenn nun jemand zufällig dies erfährt und gerne für Gerechtigkeit sorgen würde und das Amtsgericht über die existenz des nicht ehelichen Kindes informieren möchte, wäre so etwas denn möglich - denn dieser Person ist weder Name noch Aufenthaltort des Kindes bekannt. Nur der Name des Anwalts wo die Informationen hinterlegt sind. Was wäre denn in so einem Fall die sinnvolste Vorgehensweise? Bedanke mich für jeden Ratschlag bezüglich dieser Situation. |
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| AW: uneheliches Kind nicht angegeben Uneheliche Kinder sind den ehelichen Kindern im Erbrecht gleichgestellt. Das Nachlassgericht ist wohl eine gute Adresse um mehr zu erfahren. Hier könnte man auch einen Erbschein beantragen. |
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| AW: uneheliches Kind nicht angegeben In der geschilderten Geschichte - bezüglich Lösungsvorschalg Erbschein - ist anzunehmen das dies alles schon erledigt wurde eben von der Frau und dem anderen Kind wie gesagt. Erbschein kann ja dann nur von Berechtigten Personen beantragt werden, dies wäre wenn richtig verstanden das uneheliche Kind. Gut, soweit. Nur in so einem Fall wo der Freund halt leider weder Namen noch Adresse des Kindes hat - wäre es denn dann ein Guter Rat einfach dem Nachlassgericht/Amtsgericht zu sagen das er weiß das da noch ein uneheliches Kind existiert und denen dann einfach den Namen des Anwaltes geben der ihm noch von seinem verstorbenen Freund genannt wurde? Oder würde sich das Gericht nicht darum kümmern? und den Freund schlimmstenfalls auch noch auslachen? |
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| AW: uneheliches Kind nicht angegeben Ich denke nicht, dass hier das Nachlassgericht irgendjemand auslachen wird. Wenn es berechtigte Zweifel gibt, dass noch ein weiteres Kind existiert, dann wird dem auch nachgegangen. Eine andere Möglichkeit wäre es zu dem betreffenden Anwalt zu gehen und diesem vom Tod des Freundes zu erzählen. Dann kann sich dieser direkt mit dem Nachlassgericht in Verbdindung setzen. |
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| AW: uneheliches Kind nicht angegeben Dann wird der Freund also einfach mal beim Gericht anrufen und die Geschichte erzählen. Haben Sie ganz Herzlichen Dank für Ihre Geduld und Hilfestellung. Vielleicht erfährt der Freund ja irgendwann mal wie es ausgegangen ist und bekommt die Möglichkeit noch dem Kind zu erzählen wie sein Vater so wirklich war und wieviel Kummer es ihm bereitet hat das er den Kontakt nicht gehalten hat. Ist schon traurig so manche Geschichte die das Leben schreibt. |
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