Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

undurchsichtige Angelegenheit

Dies ist eine Diskussion zu undurchsichtige Angelegenheit innerhalb des Forums Erbrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 12.09.2011, 13:29
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 49
Keine Wertung, cosmos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cosmos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cosmos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cosmos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cosmos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cosmos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cosmos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cosmos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cosmos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, cosmos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
undurchsichtige Angelegenheit

Ein Verstorbener hat ein Testament hinterlassen. Sein Freund erhält
sein Fernsehgerät und DVD Player. Seiner Nichte vermacht er seine
Schallplattensammlung, Stereoanlage und CD`s

Sonst ist niemand aufgeführt und sonst hat er auch nichts zu
vererben.

Jetzt meine Frage. Wer ist dafür zuständig, dass die beiden ihre
Vermächtnisse erhalten. Wenn sonst keine Erben da sind, muss doch
das Nachlassgericht die beiden Personen anschreiben wie und wann sie diese Gegenstände holen können.

Danke Cosmos
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 12.09.2011, 16:34
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.192
98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: undurchsichtige Angelegenheit

Für die Herausgabe von Gegenständen auf Grundlage eines Vermächtnisses sind die Erben zuständig und nicht das Nachlassgericht.

Da mit der Nichte schon mindestens eine gesetzliche Erbin 2. Ordnung vorhanden ist, wird es also offensichtlich Erben geben.

Wenn die vermachten Gegenstände das einzige Vermögen sind (kann ich eigentlich nicht glauben), dann kann es auch sein, dass das Testament so ausgelegt wird, dass Freund und Nichte als Erben und nicht als Vermächtnisnehmer eingesetzt sind.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Undurchsichtige Leasingverträge im Visier Nachrichten: Verkehrsrecht 16.09.2010 14:41
undurchsichtige Nachzahlungen in horrender Höhe Mietrecht 17.12.2008 09:24
Undurchsichtige Erbschaftsverwaltung und seltsame Machenschaften Erbrecht 23.04.2008 15:24
undurchsichtige Gehaltsabrechnungen Arbeitsrecht 20.03.2008 22:51





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Erbrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN