Dies ist eine Diskussion zu Und plötzlich ist nichts mehr da! innerhalb des Forums Erbrecht
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| Und plötzlich ist nichts mehr da! In dem Testament ist geregelt, dass nach dem Tod der F die drei gemeinsamen Kinder K1, K2 und K3 die Erben sein sollen.Gleichzeitig ist dort vermerkt, dass K1 bereits eine Schenkung in Höhe von 100.000 Euro von den Eltern erhalten hat und diese Summe soll nach dem Tod der F angerechnet werden. Nun ist jedoch K1 vor seiner Mutter (F) verstorben und seine Kinder (Enkelkinder der F) E1 und E1 treten erbrechtlich an seine Stelle. K2 und K3 sind darüber nicht erfreut, denn sie haben die Hoffnung, dass sie das Erbe der Mutter später nur noch durch zwei teilen müssen. Sie verwalten bereits das Haus und die Konten der Mutter. Sie bearbeiten daher die F und wollen, dass sie ihre Enkel E1 und E2 enterbt. Geht dieses oder bleibt das alte Testament in jedem Fall gültig? Die Enkel E1 und E2 sind enttäuscht über Ihre Verwandten, haben aber die Hoffnung, dass das Testament der Großeltern im Nachgang nicht mehr verändert werden darf. Außerdem befürchten sie, dass K2 und K3 notfalls das Geldvermögen von F „verstecken“ und bei deren Tod angeblich auf den Konten nichts mehr übrig ist. Außerdem hat K2 von der Mutter ebenfalls eine Schenkung in Höhe von 100.000 Euro erhalten. E1 und E2 befürchten, dass K2 das aber später nicht zugibt, damit diese Summe nicht auf das Erbe angerechnet wird. Aus diesem Beispielfall ergeben sich also vier Fragen: 1. Kann das Berliner Testament noch zu Lasten von E1 und E2 abgeändert werden? 2. Können K2 und K3 sich hinterher darauf berufen, dass das noch vorhandene Geld der Mutter erst nach dem Tod des Vaters angesammelt wurde und somit nicht im Berliner Testament „behandelt“ wird. 3. Wie können E1 und E2 verhindern, dass das Geld vor dem Tod der F von K2 und K3 beiseite geschafft wird und am Ende plötzlich „nichts mehr da ist“. 4. Können E1 und E2 erzwingen, dass K2 die Schenkung über 100.000 Euro zugibt? Vielen Dank für Tipps und Kommentare |
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| AW: Und plötzlich ist nichts mehr da! Hallo ins Forum, da ich noch keine Antwort erhalten habe, möchte ich kurz fragen, ob ich mich zu unverständlich ausgedrückt habe. Viele Grüße Ricardo |
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| AW: Und plötzlich ist nichts mehr da! 1. Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament. Darin können einseitige sowie wechselbezügliche Verfügungen enthalten sein. Eine Erbeinsetzung kann und ist beim typischen Berliner Testament eine wechselbezügliche Verfügung. Stirbt also einer der Ehegatten, so kann diese Regelung nicht mehr einseitig durch den längstlebenden Ehegatten aufgehoben werden. Der Längstlebende kann das gemeinschaftliche Testament nur zu Fall bringen, wenn das ihm Zugewendete ausschlägt, § 2271 I 1. 2. Da hier die Kinder bzw. Kindeskinder Schlusserben sind, fällt ihnen das gesamte Vermögen des Vaters und der Mutter zu. Das von der Mutter angesammelte Geld ist also ebenfalls Verteilungsmasse und wird vererbt. 3. Hier ist nicht klar, ob K2 und K3 die Mutter betreuen und Vormund sind oder ähnliches. Ansonsten kann die Mutter (auch K2 und K3 mit entsprechender Ermächtigung) frei über ihr Vermögen verfügen. 4. Erzwingen könne sie das nicht. Gibt es einen evtl. Rechtsstreit, muss dies von E1 und E2 bewiesen werden. Zb durch ihre eigenen Aussagen oder Urkunden wie Bankauszüge. |
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