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Übervorteilung durch Geschwister

Dies ist eine Diskussion zu Übervorteilung durch Geschwister innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 25.12.2011, 15:58
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Übervorteilung durch Geschwister

Mal angenommen, dass ein Elternteil gestorben und eines der Kinder mit dem verbleibenden Elternteil gemeinsame Sache macht.

Wenn dieses Beiden (ein Kind und Elternteil) die Erbmasse und die Vorgehensweise gegenüber den anderen Kindern erfolgreich vor den anderen Kindern verheimlicht und die anderen Kinden wären hinsichtlich einer möglichen Erbregelung bisher auch von keiner offiziellen Seite (Nachlassgericht oder ähnliches) kontaktiert worden.

Und wenn jetzt bekannt geworden wäre, dass ein Kind und der Ehepartner des Verstorbenen das Haus veräußern wollen.

Was wäre dann die richtigen Schritte für die andren Kinder, um Ihre Ansprüche zu wahren und im Falle von Veräußerungen abgesichert beteiligt zu werden?

Viele Grüße,
dercrusader
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Alt 25.12.2011, 16:35
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AW: Übervorteilung durch Geschwister

Wer wurde Erbe des verstorbenen Elternteils? Gibt es ein Testament?
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  #3 (permalink)  
Alt 25.12.2011, 16:38
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AW: Übervorteilung durch Geschwister

von einem Testament ist nichts bekannt
ich würde daher von einer gesetzliche Erbfolge/ Ansprüchen ausgehen
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  #4 (permalink)  
Alt 25.12.2011, 19:49
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AW: Übervorteilung durch Geschwister

Ein zum Nachlass gehörender Grundbesitz kann nur unter Mitwirkung aller Erben (also auch der anderen Kinder) veräußert werden. Es ist zwingend die Vorlage eines Erbscheins erforderlich.
Zitat:
und die anderen Kinden wären hinsichtlich einer möglichen Erbregelung bisher auch von keiner offiziellen Seite (Nachlassgericht oder ähnliches) kontaktiert worden.
Wenn kein Testament vorhanden ist, wird man von überhaupt nicht von offizieller Seite informiert. Es gilt die gesetzliche Erbfolge, Erbe wird man "automatisch".

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloa...ublicationFile
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  #5 (permalink)  
Alt 25.12.2011, 23:56
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AW: Übervorteilung durch Geschwister

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