Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Testamentsvollstrecker und eventuelle Nachfolge

Dies ist eine Diskussion zu Testamentsvollstrecker und eventuelle Nachfolge innerhalb des Forums Erbrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 25.08.2011, 17:18
Boardneuling
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 11
Keine Wertung, pantheon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pantheon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pantheon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pantheon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pantheon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pantheon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pantheon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pantheon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pantheon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pantheon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Testamentsvollstrecker und eventuelle Nachfolge

Angenommen ein Testamentsvollstrecker kümmert sich nicht um die Abwicklung des Nachlasses (Abwicklungsvollstreckung):


Die Erben haben alles nachweislich selbst in Angriff genommen, weil sich der TV in einem dreiviertel Jahr bisher nur den Gerichtskosten-bogen ausgefüllt hat.

Die Erben haben:

Sämliche Schulden des Erblassers bezahlt (aus eigenem Vermögen)
Sämtliche Formalitäten erledigt (Kündigung von allem, was man zum Leben braucht – Versicherungen, Versorgungsanschlüsse wie Gas, Wasser, Telefon)
Erben haben sich gegenseitig ausgezahlt.
Konten aufgelöst, da teilweise möglich.
Grundbrucheintrag vornehmen lassen (leider mit TV-Eintrag)
TV hat kein Nachlassverzeichnis erstellt.

Dem TV scheint es nur um die Vergütung zu gehen.

Für die Abwicklung fehlen nur noch 3 Dinge:

Erschaftssteuererklärung
Löschung des TV aus dem Grundbuch
Sparbuchauflösung.


Muss man bei Entlassung des TV damit rechnen, dass ein neuer TV als Nachfolger benannt wird?

Im Testament wurde ausschließlich oben erwähnter TV als TV be-nannt.

Nur: „ Ich ordne TV an.“ „ TV soll XYZ aus 123 sein.

Die Erben sind mit den Nerven am Ende und möchten die Sache endlich beendet sehen. Der gesamte Restaufwand dürfte 3-4 Stunden nicht überschreiten.
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Downloads und eventuelle Abmahnungen Internetrecht 18.01.2011 14:52
Kommissarische Nachfolge Vereinsrecht 09.02.2010 16:38
Übernimt die nachfolge Firma alle Schulden ? Anwaltsforum 29.06.2009 18:23
Eventuelle Abschiebung? Asyl- und Ausländerrecht 22.05.2009 11:11
Erfahrener Kinderonkologe tritt Nachfolge von Professor Zintl an Nachrichten: Wissenschaft 15.11.2007 11:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Erbrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN