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Testamentseröffnung

Dies ist eine Diskussion zu Testamentseröffnung innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.08.2011, 16:47
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Testamentseröffnung

Hallo,

ich habe die Lage bisher so verstanden, dass bei der Testamentseröffnung keine Prüfung der rechtlichen Wirksamkeit des Testaments erfolgt.

Geschieht diese Prüfung der rechtlichen Wirksamkeit des Testaments (z. B. sind im Testament auch alle Pflichtteilsansprüche berücksichtigt) beim Erbscheinverfahren?


Danke. Grüße - charles
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  #2 (permalink)  
Alt 02.08.2011, 09:56
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AW: Testamentseröffnung

Im Erbscheinsverfahren wird die Wirksamkeit eines Testamentes jedenfalls zum Teil überprüft: Nämlich insoweit, als es notwendig ist, herauszufinden, wer Erbe geworden ist. Das setzt natürlich voraus, dass das Testament als solches wirksam ist (wenn darin eine Erbeinsetzung enthalten ist).
Die Pflichtteilsansprüche und etwaige Vermächtnisse sind hingegen nicht relevant für das Erbscheinsverfahren, genausowenig Auflagen.
__________________
Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1
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