Dies ist eine Diskussion zu Testament und mündliche Zusagen innerhalb des Forums Erbrecht
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| Testament und mündliche Zusagen Der Erblasser hinterläßt 3 Erben A,B,C die zu gleichen Teilen über ein Testament erberechtigt sind (Erbengemeinschaft). Noch bevor es zur Testamentseröffnung kommt nimmt A aus der Eigentumswohnung des Erblassers Wohnungsgegestände mit ohne B und C darüber zu informieren. Als B und C das bemerken fordern sie A auf die Gegenstände wieder zurück zu bringen. Darauf hin beruft sich A das der Erblasser ihm die Gegenstände am Sterbebett mündlich zugesagt hat. B und C bezichtigen A des Diebstahls von Gemeinschaftseigentum. |
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| AW: Testament und mündliche Zusagen Eine Teilungsanordnung oder gar ein Vorausvermächtnis wäre nur wirksam, wenn es im Text des Testaments eine Andeutung gefunden hätte. Diebstahl liegt mE nicht vor, allenfalls Unterschlagung. |
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