Dies ist eine Diskussion zu Testament - Pflichtanteil innerhalb des Forums Erbrecht
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| Testament - Pflichtanteil Jetzt möchte diese Dame ihr Haus und Gut nach ihrem Tod wie folgt vergeben und das im Testament festhalten: 1/3 Sohn 1/3 Enkel 1 1/3 Enkel 2 Enkel 1 und 2 sind Nachkommen des verstorbenen Sohnes. Haben dessen Erbe allerdings ausgeschlagen, da er verschuldet war. Ist diese Aufteilung möglich oder muss die Dame es wie folgt machen: 1/2 Sohn 1/4 Enkel 1 1/4 Enkel 2 Danke |
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| AW: Testament - Pflichtanteil ja, das kann sie so machen, wenn sie möchte. |
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| AW: Testament - Pflichtanteil Ok, kann man das irgendwo nachlesen? Also was ist die gesetzliche Grundlage? Sicher, dass dem Sohn nicht 50% zusteht? |
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| AW: Testament - Pflichtanteil Wenn kein bindendes gemeinschaftliches Testament(mit dem verstorbenen Ehepartner)vorhanden ist, kann die Frau zu Erben einsetzen wen sie will. Zitat:
Er hätte mindestens einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils (hier also ein Viertel in bar). http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloa...ublicationFile |
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| AW: Testament - Pflichtanteil aber ja. schau mmal hier §§ 2303 ff bgb (klick) oder vielleicht auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Pflicht...Deutschland%29 Zitat:
als pflichtteil steht den kindern die hälfte des gesetzlichen erbteils zu. die variante gesetzlicher erbteil, hattest du oben schon auch aufgeführt: Zitat:
wenn nun die frau ihm aber 1/3 vererben möchte, dann ist das mehr als der pflichtteil und daher problemlos möglich. Zitat:
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| AW: Testament - Pflichtanteil Vielen Dank für Eure Antworten. Ich werde es so weitergeben. |
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| AW: Testament - Pflichtanteil Der Erblasser kann immer und vollumfänglich entscheiden, wer was nach seinem Tode bekommt- er kann nahezu entscheiden was er will (sofern er, wie angesprochen, nicht durch ein gem. Testament gebunden ist). das hat auch keine Grenzen im gesetzlichen Pflichtteil. Mit dem Tod der Person geht das Vermögen auf die Erben über, 1922. Der Pflichtteil ist nur ein Anspruch des Pflichtteilberechtigten ggü. den Erben. Automatisch passiert da gar nix. |
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| AW: Testament - Pflichtanteil wie CruNCC schon geschrieben hat, müßte geprüft werden, wie das erbe beim tod des vaters gehandhabt wurde ...bzw. ob es eine testament. regelung gibt theoretisch wäre es möglich, dass beim tod des vaters die hälfte vom haus in die erbmasse gefallen wäre, so dass die mutter jetzt gar nicht mehr ein ganzes haus vererben kann sondern nur 3/4
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Testament - Pflichtanteil Die Dame war gem. Testament ihres Mannes Alleinerbin. |
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