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Testament - Pflichtanteil

Dies ist eine Diskussion zu Testament - Pflichtanteil innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 19:02
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Testament - Pflichtanteil

Neehmen wir mal an, dass eine Frau mit ihrem verstorbenen Mann 2 Söhne hat. Einer dieser Söhne ist ebenfalls verstorben.

Jetzt möchte diese Dame ihr Haus und Gut nach ihrem Tod wie folgt vergeben und das im Testament festhalten:

1/3 Sohn
1/3 Enkel 1
1/3 Enkel 2

Enkel 1 und 2 sind Nachkommen des verstorbenen Sohnes. Haben dessen Erbe allerdings ausgeschlagen, da er verschuldet war.


Ist diese Aufteilung möglich oder muss die Dame es wie folgt machen:

1/2 Sohn
1/4 Enkel 1
1/4 Enkel 2

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 19:36
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AW: Testament - Pflichtanteil

Zitat:
Zitat von complicated Beitrag anzeigen

1/3 Sohn
1/3 Enkel 1
1/3 Enkel 2
ja, das kann sie so machen, wenn sie möchte.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 19:42
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AW: Testament - Pflichtanteil

Zitat:
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ja, das kann sie so machen, wenn sie möchte.
Ok, kann man das irgendwo nachlesen? Also was ist die gesetzliche Grundlage? Sicher, dass dem Sohn nicht 50% zusteht?
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  #4 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 19:58
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AW: Testament - Pflichtanteil

Zitat:
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Ist diese Aufteilung möglich...
Wenn kein bindendes gemeinschaftliches Testament(mit dem verstorbenen Ehepartner)vorhanden ist, kann die Frau zu Erben einsetzen wen sie will.
Zitat:
Sicher, dass dem Sohn nicht 50% zusteht?
Wenn es kein Testament gibt, würde der Sohn die Hälfte erben.

Er hätte mindestens einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils (hier also ein Viertel in bar).

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloa...ublicationFile
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  #5 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 20:05
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AW: Testament - Pflichtanteil

Zitat:
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Ok, kann man das irgendwo nachlesen?
aber ja. schau mmal hier §§ 2303 ff bgb (klick)

oder vielleicht auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Pflicht...Deutschland%29

Zitat:
Also was ist die gesetzliche Grundlage?
s.o.

als pflichtteil steht den kindern die hälfte des gesetzlichen erbteils zu.

die variante gesetzlicher erbteil, hattest du oben schon auch aufgeführt:
Zitat:
1/2 Sohn
1/4 Enkel 1
1/4 Enkel 2
daraus folgt, dass dem noch lebenden sohn als pflichtteil 1/4 des vermögenswertes zustehen würde.

wenn nun die frau ihm aber 1/3 vererben möchte, dann ist das mehr als der pflichtteil und daher problemlos möglich.



Zitat:
Sicher, dass dem Sohn nicht 50% zusteht?
jo, ganz sicher. wenn die frau kein testament machen würde, dann würde die gesetzliche erbfolge in kraft treten und da würde der sohn 50% bekommen. aber die gesetzgeberin hat es so vorgesehen, dass die erblasserin in gewissen grenzen (pflichtteil) selber entscheiden kann, wer ihr vermögen bekommt.
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  #6 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 08:21
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AW: Testament - Pflichtanteil

Vielen Dank für Eure Antworten.

Ich werde es so weitergeben.
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Alt 22.11.2011, 08:29
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AW: Testament - Pflichtanteil

Der Erblasser kann immer und vollumfänglich entscheiden, wer was nach seinem Tode bekommt- er kann nahezu entscheiden was er will (sofern er, wie angesprochen, nicht durch ein gem. Testament gebunden ist). das hat auch keine Grenzen im gesetzlichen Pflichtteil. Mit dem Tod der Person geht das Vermögen auf die Erben über, 1922. Der Pflichtteil ist nur ein Anspruch des Pflichtteilberechtigten ggü. den Erben. Automatisch passiert da gar nix.
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Alt 22.11.2011, 08:56
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AW: Testament - Pflichtanteil

wie CruNCC schon geschrieben hat, müßte geprüft werden, wie das erbe beim tod des vaters gehandhabt wurde ...bzw. ob es eine testament. regelung gibt

theoretisch wäre es möglich, dass beim tod des vaters die hälfte vom haus in die erbmasse gefallen wäre, so dass die mutter jetzt gar nicht mehr ein ganzes haus vererben kann sondern nur 3/4
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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Alt 22.11.2011, 17:10
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Die Dame war gem. Testament ihres Mannes Alleinerbin.
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  #10 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 19:43
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AW: Testament - Pflichtanteil

Sowas wie Vor- und Nacherbschaft gabs auch nicht?
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