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Teil eines Erbes abtreten - gibts das?

Dies ist eine Diskussion zu Teil eines Erbes abtreten - gibts das? innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 02.09.2011, 21:04
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Teil eines Erbes abtreten - gibts das?

Hallo Forum,

ich frage mich derzeit, ob man ein Teil eines Erbes an einen unbeteiligten Dritten abtreten kann.

Folgendes Szenario: Es existiert ein Pachtvertrag einer Person A über ein Stück Land mit einer Agrargenossenschaft. Person A stirbt und die gesetzliche Erbfolge tritt ein, die Erben B, C und D schlagen ihren Erbanteil nicht aus. Da Person A nicht alleinige Eigentümerin des verpachteten Landes ist, wird der Pachtvertrag nicht verlängert.

Können im Nachgang die drei Erben ihren jeweiligen Teil des Pachtgrundes an die Agrargenossenschaft abtreten? Das soll nur geschehen, "um Ordnung zu schaffen". Mit den anderen Eigentümern des Stück Landes besteht kein Kontakt, wohl sind die Angaben im Grundbuch auch veraltet, d.h. es gibt auch da bereits eine (unbekannte) Erbfolge, die nicht im Grundbuch aktualisiert ist.

Ich denke mir, dass man ein Erbe nur als ganzes annehmen oder ausschlagen kann, und zum Ausschlagen gibt es nur eine sechswöchige Frist, habe ich heute gelernt. Müsste diese Abtretung dann als Schenkung geschehen? Wie geschrieben, wollen Erben B, C und D lediglich ihren Teil zur Bereinigung des Grundbuches beitragen.

Vielen Dank
WieEiPiehGuy
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  #2 (permalink)  
Alt 03.09.2011, 14:49
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AW: Teil eines Erbes abtreten - gibts das?

Wenn die drei Erben sich einig sin, können sie mit dem Anteil am GRundstück machen, was sie wollen. Sie können es also auch an die Agrargenossenschaft übertragen.

Zitat:
Ich denke mir, dass man ein Erbe nur als ganzes annehmen oder ausschlagen kann, und zum Ausschlagen gibt es nur eine sechswöchige Frist, habe ich heute gelernt.
Das ist korrekt.

Zitat:
Müsste diese Abtretung dann als Schenkung geschehen?
Ja, wenn die Erben dafür kein Geld haben wollen. Voraussetzung dafür, dass sie das Grundstück abtreten können ist jedoch, dass das Erbe angenommen wird. Wenn kein Testament vorhanden ist, dann muss ein Erbschein beantragt werden. Sowohl für Erbschein als auch für den Schenkungsvertrag und die notwendigen Eintragungen im Grundbuch fallen Gebühren an.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.09.2011, 14:57
V.I.P.
 
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AW: Teil eines Erbes abtreten - gibts das?

Zitat:
Zitat von WieEiPiehGuy Beitrag anzeigen
Können im Nachgang die drei Erben ihren jeweiligen Teil des Pachtgrundes an die Agrargenossenschaft abtreten?
Es müsste zunächst ein notarieller (Teil)Auseinandersetzungsvertrag geschlossen wurde, da so nur der gesamte Erbteil (also auch Bank- und Sparguthaben etc.) übertragen werden kann.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.09.2011, 15:16
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AW: Teil eines Erbes abtreten - gibts das?

Vielen Dank euch beiden, CruNCC und hambre. Ihr habt mir in dem Fall sehr geholfen!

Gruß
WieEiPiehGuy
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  #5 (permalink)  
Alt 04.09.2011, 08:35
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AW: Teil eines Erbes abtreten - gibts das?

Zitat:
Es müsste zunächst ein notarieller (Teil)Auseinandersetzungsvertrag geschlossen wurde, da so nur der gesamte Erbteil (also auch Bank- und Sparguthaben etc.) übertragen werden kann.
Ein gesonderter Vertrag muss nicht geschlossen werden. Der von allen Erben unterschriebene Übertragungsvertrag ist gleichzeitig ein Teilauseinandersetzungsvertrag.
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