Dies ist eine Diskussion zu Steuerhinterziehung wg Übergehen der Schenkungssteuer? innerhalb des Forums Erbrecht
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| kurze Frage zu folgendem fiktiven Fall: Julia und Jens haben 10 Jahre zusammen gelebt, keine eingetragenen Lebensgemeinschaft o.ä., sie haben gemeinsam ein Haus gekauft, Anzahlung von 30.000€ hat Julia geleistet und auch der Kredit der dafür aufgenommen werden musste lief auf Julias Namen. Also: Julias Haus. Mobilar und Renovierungsarbeiten übernahm Jens für circa 20.000€. 2009 musste ein Grundstück von der Kirchengemeinde gekauft werden auf dem das Haus stand. Jens streckte Julia das Geld (30.000€) vor überwies es direkt an die Kirchengemeinde mit dem Verwendungszweck "Julia Mustermann" Sie wollte es ihm wieder geben, wenn sie etwas mehr Geld hatte. Dann trennten sich die beiden. Julia lies die Schlösser austauschen und forderte eine Unterschrift für das Überlassen der Hälfte der Möbel, andernfalls wollte sie die Türe nicht aufmachen. Jens unterschrieb und sie teilten die Möbel gerecht auf. Das Geld für das Grundstück bekam er nicht wieder, denn Julia behauptete plötzlich er hätte es ihr geschenkt und auch auf Briefe Anrufe oder eMails reagierte sie nicht mehr. Jens lies sich bei einem Anwalt beraten, der sagte ihm seine Karten würden schlecht stehen und er solle es lieber nicht auf einen Prozess ankommen lassen, da es kaum Beweise gibt und er in der Beweispflicht stünde. Frage: Wäre in diesem Fall nicht die Schenkungssteuer fällig gewesen. 20.000€ sind Freibetrag aber die 10.000€ wären ja mit Steuerklasse III(30%) sprich 3000€ eigentlich steuerpflichtig gewesen, oder? Handelt es sich dann um Steuerhinterziehung von Julia? ![]() ![]() |
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| AW: Steuerhinterziehung wg Übergehen der Schenkungssteuer? Nach 10 Jahren ist selbst eine vorsätzliche Steuerhinterziehung, nach meinen Informationen, verjährt. War es nicht vorsätzlich, man kann nun wirklich nicht alle Steuergesetze kennen , bereits nach 5 Jahren. pauline |
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| AW: Steuerhinterziehung wg Übergehen der Schenkungssteuer? Hallo Pauline, danke für Deine Antwort! Das Geld für das Grundstück habe ich 2009 überwiesen und Januar 2011 haben wir uns getrennt. Was mich beunruhigt ist dies "§ 8 Zweckzuwendungen Zweckzuwendungen sind (...) freigebige Zuwendungen unter Lebenden, die mit der Auflage verbunden sind, zugunsten eines bestimmten Zwecks verwendet zu werden (...) § 20 Steuerschuldner (1) Steuerschuldner ist (...) bei einer Zweckzuwendung der mit der Ausführung der Zuwendung Beschwerte." Wenn ich es richtig verstehe hätte ich die Schenkungssteuer zahlen müssen? Aber kann mir nicht vorstellen dass derjenige der etwas verschenkt noch für die Steuerzahlung zuständig ist. In diesem Fall habe ich es ja noch nicht mal verschenkt, es sind lediglich mangelnde Beweise. Eigentlich handelte es sich ja um ein Darlehen |
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| AW: Steuerhinterziehung wg Übergehen der Schenkungssteuer? Die Regelung wundert mich auch, wenn sie so sein sollte. Eine solche Frage sollte das FA beantworten (müssen). Schriftlich wird man es aber nicht tun. Da kann man nur anrufen oder vorsprechen. Man wird entsprechend dem Namen (Buchstaben) mit dem zuständigen Sachbearbeiter verbunden. Das kann man bei Fragen zur Einkommensteuer etwas austrixen, wenn man das FA in einer anderen Stadt anruft. Ich würde eine solche Auskunft aber nicht dem tatsächlich zuständigen Sachbearbeiter unter die Nase reiben, wenn er anders entscheiden sollte. Das gibt nur Ärger und evtl. liegt es im Rahmen seines Ermessens. pauline |
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