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Spezielle Frage zum Pflichtteilsanspruch!!!

Dies ist eine Diskussion zu Spezielle Frage zum Pflichtteilsanspruch!!! innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.08.2011, 21:09
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Spezielle Frage zum Pflichtteilsanspruch!!!

Hallo in die Runde,

ich bin noch neu hier und wollte mal Fragen, ob in diesem fiktiven Fall jemand Kluges von euch durch blickt:

Zur Familie:

Großeltern(verstorben) haben 1 Sohn u. 1 Tochter.
Sohn: ist geschieden und seit kurzen verstorben, hat 2 Söhne und 1 Tochter.
Tochter: verheiratet und 2 Kinder.

Mal angenommen Großeltern schenken(Noterielle Beglaubigte Schenkung) ihrem Lieblingsenkel(Sohn vom Sohn der Großeltern) ihr Haus nach ihrem Tod an Hand eines Noteriell Beglaubigtem Testaments. Sagten aber vor ihrem Tod in Gegenwart von Zeugen, dass die Geschwister (also sein Bruder und die Schwester) einen "Teil" ab bekommen sollen, falls er das Haus verkaufen würde.

Die Tochter der Großeltern bekommt das Land drum herum und ist auch damit zu Frieden.

Der Sohn bekommt nichts und ist auch damit zu Frieden gewesen, weil hoch Verschuldet, Pflegebedürftigt o. ähnliches.

Jetzt hat der eine Enkel das Haus geschenkt bekommen und hat es ein paar Monate später Verkauft.

Das ganze wäre 12 Jahre her und keinem wurde mitgeteilt das es eine Schenkung war.

Jetzt meine Fragen:

1. Hätte der Enkel seinen Geschwistern was abgeben müssen?
Wenn ja, wie viel Pflichtteisanspruch hätten die Enkel?

2. Was wäre wenn, nur mal angenommen, der Enkel seine Geschwister in diesen 12 Jahren versprochen hätte nach dem Tod ihres Pflegebedürftigen Vaters einen unbestimmten Teil abzugeben. Aber nun (nach Tod des Vaters) sich weigert.

3. Wie sieht es aus wenn es keine Schenkung war, sondern ein Erbe und die Tochter der Großeltern auf ihren Teil(außer das Land) verzichtet hätte?

4. Könnte der "Lieblingsenkel" das Kapital unangetastet seinen Kinder Vererben?

Ich hoffe es ist nicht zu kompliziert und bedanke mich schon mal ganz herzlich im Vorraus!!!
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  #2 (permalink)  
Alt 01.08.2011, 22:01
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AW: Spezielle Frage zum Pflichtteilsanspruch!!!

Zitat:
Zitat von hellohello Beitrag anzeigen

1. Hätte der Enkel seinen Geschwistern was abgeben müssen?
nein.
Zitat:
Wenn ja, wie viel Pflichtteisanspruch hätten die Enkel?
keinen- pflichtteisanspeuch hätten nur sohn und tochter gehabt. das ist aber verjährt.

Zitat:
2. Was wäre wenn, nur mal angenommen, der Enkel seine Geschwister in diesen 12 Jahren versprochen hätte nach dem Tod ihres Pflegebedürftigen Vaters einen unbestimmten Teil abzugeben. Aber nun (nach Tod des Vaters) sich weigert.
nichts is. ein schenkungsversprechen ist nicht bindend, es sei denn, es wäre notariell beuurkundet worden. dh. die geschwister haben keinen anspruch.

Zitat:
3. Wie sieht es aus wenn es keine Schenkung war, sondern ein Erbe und die Tochter der Großeltern auf ihren Teil(außer das Land) verzichtet hätte?
nix wäre. wenn sie verzichtet hätte, hätte sie verzichtet. da das 12 jahre her ist, kann man da heut nichts mehr dran drehen.

Zitat:
4. Könnte der "Lieblingsenkel" das Kapital unangetastet seinen Kinder Vererben?
ja, er kann damit tun und lassen, was er will.
!
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  #3 (permalink)  
Alt 01.08.2011, 23:39
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AW: Spezielle Frage zum Pflichtteilsanspruch!!!

Danke schon mal für die promten Antworten...
....aber noch mal zu 3.:
Was wäre wenn es nicht 12 Jahre her wäre, sonder erst 1 Jahr?
Und spielt Täuschung vorm Gesetz gar keine Rolle?
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  #4 (permalink)  
Alt 02.08.2011, 00:14
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AW: Spezielle Frage zum Pflichtteilsanspruch!!!

Zitat:
Zitat von hellohello Beitrag anzeigen
Danke schon mal für die promten Antworten...
....aber noch mal zu 3.:
Was wäre wenn es nicht 12 Jahre her wäre, sonder erst 1 Jahr?
verjährung wäre dann nicht eingetreten. die beträgt 3 jahre nach jahresende es todesfalls. dann also hätte sie einen pflichtteilergänzugnsanspruch.

sind die ländereien, die sie bekommen hat, weniger als der pflichtteil gewesen? (pflichtteil wäre die hälfte vom erbteil - bei zwei erbberechtigten kindern also 25%)


Zitat:
Und spielt Täuschung vorm Gesetz gar keine Rolle?
welche täuschung meinst du? verstehe ich jetzt nicht.
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erbfolge, pflichteilsanspruch, schenkung

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