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Sparbücher Erbschaft - wer bekommt was?

Dies ist eine Diskussion zu Sparbücher Erbschaft - wer bekommt was? innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 25.07.2011, 13:50
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Sparbücher Erbschaft - wer bekommt was?

Hallo zusammen,
Die Oma ist gestorben
Mal angenommen, die Tochter und die Enkelin sind Erben
2 Sparbücher, 5stellig EUR, Bücher liegen bei der Enkelin
1 Girokonto 4stellig EUR bei gleicher Sparkasse

Mutter und Tochter waren aber in den letzten Jahren verstritten, lt. unseren Wissens ist die Verfügung rückgängig gemacht worden, Beweise sind aber nicht vorhanden.

Lt. Tochter ist sie selbst bei einer Bank vorgemerkt als Verfügungsberechtigter der Sparbücher auch nach dem Tode. Sie erwartet die Herausgabe der Sparbücher von der Enkelin, da sie lt. der Vollmacht die Eigentümerin der Sparbücher ist und damit dann das Sparbuch und das Geld besitzt.

Die Enkelin soll Sparbücher abgeben, ansonsten würden diese als Verlust gemeldet werden.

Enkelin will zusammen mit Tochter zur Bank, um Kosten für die Beerdigung zu begleichen. Die Kosten für die Beerdigung soll lt. Tochter aber von Girokonto abgebucht werden.

Der dort verbleibende Rest vom Girokonto soll Enkelin zur Hälfte bekommen, also eigentlich nichts.

Im Testament stehen keine weiteren Hinweise zum Geldvermögen, also eher Hälfte/Hälfte der beiden Beteiligten.

Welche Rechte hat hier die Enkelin, kann sie hier Einblick fordern bei der Bank bzgl. der Vormerkung / Eigentumsverhältnisse?

Sind die Sparbücher Tabu für die Bezahlung der Beerdigung? Muss das Geld vom Girokonto genommen werden?

Wer bestimmt, von wo die Rechnung für Beerdigung etc. bezahlt wird?

Sorgt die Bank dafür, dass nichts vorher ausbezahlt wird, bevor das Amtsgericht die Testamentsvorlesung erstellt hat? Kann ein Mißbrauch der Sparbücher durch die Tochter erfolgen?
Und wenn ja, was muss die Enkelin tun, um das zu verhindern?

Muss die Enkelin die Sparbücher geben? Was wenn nicht?

Kann man die Sparbücher nicht komplett der Bank geben, die das verwaltet? Kann die Enkelin die Vollmacht der Tochter insofern einschränken, dass die Sparbücher nur mit beiden Unterschriften erleichter werden können?

Der Enkelin ist wichtig, dass alle Erben genau das bekommen, was ihnen zusteht. Steht die Vollmacht auf das Konto also noch vor der gesetztlichen Erbfolge? Ich hatte es so verstanden, dass die Kontovollmacht nicht gleichbedeutend mit "Alleinerbin "ist.

Viele Fragen zu dem fiktiven Fall - Euer Rat?

Gruss
Ahornblatt
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  #2 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 10:36
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AW: Sparbücher Erbschaft - wer bekommt was?

Bitte erst abwarten, wer testamentarischer Erbe ist.
Die Vollmacht berechtigt nicht zu irgendwelchen Privatentnahmen. Lediglich die Nachlassverbindlichkeiten, zu denen die Beerdigung zählt, können vom Geld der Erblasserin bezahlt werden. Alles andere, was am Todestag vorhanden war gehört dem/den Erben. Fehlt was, muss derjenige, der es entnommen hat ersetzen.Die Bank muss dem Erben auf Wunsch die Kontobewegungen der letzten 5 Jahre gegen eine kleine Gebühr nachweisen.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.07.2011, 18:17
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AW: Sparbücher Erbschaft - wer bekommt was?

Zu beachten ist jedoch, dass hinsichtlich der Sparbücher ein Vertrag zugunsten Dritter von Todes wegen in Betracht kommt, der dazu führen würde, dass die Sparbücher nicht in den Nachlass fielen.
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Stichworte
erbschaft, erbschleicherei, sparbuch, sparbücher, vollmacht

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