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Sehr verzwickte Angelgenheit Mietkauf und Erbrecht

Dies ist eine Diskussion zu Sehr verzwickte Angelgenheit Mietkauf und Erbrecht innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 06.09.2009, 07:48
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Sehr verzwickte Angelgenheit Mietkauf und Erbrecht

Hallo,
mal angenommen es bestünde folgendes Problem: Eine Mutter hat ein Gartengrundstück für 20 000 Euro gekauft. Im Kaufvertrag wurde notariell festgelegt, das 5 Jahre lang jeden Monat 200 Euro bezahlt werden und der Rest spätestens nach 5 Jahren. Außerdem ist diese Mutter bereits im Grundbuch eingetragen worden.

Nun ist es so, das parallel diese Frau einen Pachtvertrag und einen Kaufvertrag (nicht notariell) mit ihrem Sohn abgeschlossen hat. Der Pachtvertrag läuft über 50 Jahre (über das Gartengrundstück) und der Kaufvertrag läuft so, dass der Sohn den Garten seiner Mutter abkauft für monatlich 200 Euro (entspricht der Rate des notariellen Kaufvertrages) und der Rest spätestens nach 50 Jahren, aber inoffiziell ist es gleich nach 5 Jahren (gleich den notariellen Kaufvertrag). Denn obwohl diese Mutter den Garten gekauft hat, zahlt ihn quasi ihr Sohn ab und damit er etwas in der Hand haben hat, haben sie wir Pachtvertag und den Kaufvertrag gemacht. Falls nämlich der Ehe mann mitbekommt, das die Frau ein Grundstück erworben hat und sich freut wollte sie den Sohn mit dem Pachtvertrag absichern, dass niemand ausser ihm diesen nutzen darf. Ausserdem soll der Kaufvertrag untereinander sicherstellen, dass nachgewiesen wird, das der Sohn auch alles bezahlt und nichts geschenkt bekommen hat, damit seine Geschwister, falls sie es mal mitbekommen, sich nicht benachteiligt fühlen.

So weit so gut. Im Kaufvertrag steht außerdem: Sobald der Kaufpreis komplett beglichen ist, verpflichtet sich der Verkäufer umgehend einen Notartermin zu vereinbaren um den Grundbucheintrag abändern zu lassen.

Das bedeutet sie hatten eigentlich vor, den Garten, nachdem er ihn abezahlt habt auf sich umschreiben zu lassen.

Das Ganze ist nun 2 Monate her und läuft eigentlich. Nun ist es aber so, dass diese Mutter nun die Diagnose Gehirntumor bekam und wahrscheinlich in 5 Jahren nicht mehr leben wird. Was ist nun zu tun?

Der Sohn hat als einziger eine notarielle Generalvollmacht- über den Tod hinaus. Kann er einfach den Garten weiterbezahlen, auch falls sie verstirbt und den Kaufvertrag erfüllen und in 7 oder 8 Jahren, auch wenn sie dann verstorben ist, mit dieser Vollmacht den Garten auf sich umschreiben? Oder fällt er in die Erbmasse, auch wenn eigentlich er ihn bezahlt. Andererseits, keiner von der Familie weiß, dass seine Mutter den Garten für ihn gekauft hat ( er bezahlt ihn nachweislich ja ab). Ist es ausreichend wenn er die Quittungen und den Kaufvertrag aufbewahrt oder verliert er alles? Er will jetzt nicht den Garten bezahlen und am Ende fällt er in die Erbmasse...

Etwas verzwickt die Angelgentheit aber vielleicht fällt ja eine Lösung ein.

Danke und Gruß

ZiBan

Brauche dringend Beratung.

Gruß Herr.Z
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  #2 (permalink)  
Alt 07.09.2009, 18:22
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AW: Sehr verzwickte Angelgenheit Mietkauf und Erbrecht

Zitat:
Zitat von ZiBan
Nun ist es so, das parallel diese Frau einen Pachtvertrag und einen Kaufvertrag (nicht notariell) mit ihrem Sohn abgeschlossen hat. Der Pachtvertrag läuft über 50 Jahre (über das Gartengrundstück) und der Kaufvertrag läuft so, dass der Sohn den Garten seiner Mutter abkauft für monatlich 200 Euro (entspricht der Rate des notariellen Kaufvertrages) und der Rest spätestens nach 50 Jahren, aber inoffiziell ist es gleich nach 5 Jahren (gleich den notariellen Kaufvertrag).
Es muss zwingend ein notarieller KV geschlossen werden, ein privatschriftlich geschlossener KV ist nichtig!
Zitat:
Der Sohn hat als einziger eine notarielle Generalvollmacht- über den Tod hinaus. Kann er einfach den Garten weiterbezahlen, auch falls sie verstirbt und den Kaufvertrag erfüllen und in 7 oder 8 Jahren, auch wenn sie dann verstorben ist, mit dieser Vollmacht den Garten auf sich umschreiben?
Können schon.
Zitat:
Oder fällt er in die Erbmasse, auch wenn eigentlich er ihn bezahlt.
Der Garten fällt in die Erbmasse.
Zitat:
Ist es ausreichend wenn er die Quittungen und den Kaufvertrag aufbewahrt oder verliert er alles?
Da kein rechtsverbindlicher KV vorliegt, kann nur auf das Wohlwollen der Erben gehofft werden. Einen Anspruch auf Übertragung des Gartens hat der Sohn nicht.
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