Dies ist eine Diskussion zu Sehr schwierige Angelegenheit innerhalb des Forums Erbrecht
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| Sehr schwierige Angelegenheit Eigentlich sollte aber die Tochter 75% bekommen und der Sohn nur seinen Minimum Pflichtanteil von 25%. Da aber zum jetzigen zeitpunt nur 50/50 im Testament steht ist es ja rechtskräftig!!! Was passiert denn wenn die Tochter nach testamentseröffnung udn Erbschein Beabtragung doch noch im Nachhinein das eigendliche Testament findet. Bis zu welchem Zeitraum ist es dann noch gültig, soweit bekannt ist nie eines bei Gericht eingegangen. Würde mich sehr für rege Teilnahme an diesem Thema freuen |
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| AW: Sehr schwierige Angelegenheit habe noch was vergessen, kann der bruder sein erbe der schwester abtreten?? welche kosten kämen auf den Bruder zu, denn dieser hat noch ein nicht eheliches Kind aus einer früheren Beziehung?? |
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| AW: Sehr schwierige Angelegenheit Zitat:
Diese Leistungsfähigkeit darf er auch nicht vorsätzlich vernichten in dem er z.B. Firmenanteile, die für ihn Einkommen generieren würden, einfach verschenkt. Frage an den TE: War das gemeint?
__________________ "Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Sehr schwierige Angelegenheit JA genau das meinte ich ob der Bruder seiner Schwester den Erbteil Abtritt Wie oder was passiert denn wenn der Bruder das Erbe ausschlägt? Dann wäre ja das Kind dran. Kann die Mutter dann entscheiden? Oder kommt dann jemand vom vormundschaftsgericht ? Äh der Bruder zählt zu zeit den Höchstsatz an Unterhalt. Wäre dann trotzdem so, das er es nicht verschenken sollte? |
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| AW: Sehr schwierige Angelegenheit Zitat:
Bezüglich der Erbrechtsfragen müssen hier die Experten noch mal antworten.
__________________ "Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Sehr schwierige Angelegenheit Zitat:
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| AW: Sehr schwierige Angelegenheit ok, ich dachte nur, denn wenn die tochter das irgendwann findet müsste der bruder ja alles zurück zahlenoder wieder herraus geben?? aus dem grund dacht eich mir das es eine art verjährungszeit zum einreichen der testamente geben würde |
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| erbe, testamentsgültigkeit |
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