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Sehr schwierige Angelegenheit

Dies ist eine Diskussion zu Sehr schwierige Angelegenheit innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.04.2012, 16:42
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Sehr schwierige Angelegenheit

Nehmen wir mal an, ein vater verstirbt, hinbterläßt seinen Kindern je 50% seines Unternehmens.

Eigentlich sollte aber die Tochter 75% bekommen und der Sohn nur seinen Minimum Pflichtanteil von 25%.

Da aber zum jetzigen zeitpunt nur 50/50 im Testament steht ist es ja rechtskräftig!!!

Was passiert denn wenn die Tochter nach testamentseröffnung udn Erbschein Beabtragung doch noch im Nachhinein das eigendliche Testament findet. Bis zu welchem Zeitraum ist es dann noch gültig, soweit bekannt ist nie eines bei Gericht eingegangen.
Würde mich sehr für rege Teilnahme an diesem Thema freuen
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  #2 (permalink)  
Alt 22.04.2012, 16:54
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AW: Sehr schwierige Angelegenheit

habe noch was vergessen, kann der bruder sein erbe der schwester abtreten?? welche kosten kämen auf den Bruder zu, denn dieser hat noch ein nicht eheliches Kind aus einer früheren Beziehung??
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  #3 (permalink)  
Alt 22.04.2012, 17:07
V.I.P.
 
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AW: Sehr schwierige Angelegenheit

Zitat:
Zitat von Aoide Beitrag anzeigen
Was die Erwähnung des unehelichen Kindes damit zu tun hat, erschließt sich mir nicht so ganz.
Möglicherweise zahlt der Sohn zur Zeit gar keinen oder nur den Mindestunterhalt und würde durch den Besitz (und Gewinn) der Firma leistungsfähiger in Bezug auf den Unterhalt.

Diese Leistungsfähigkeit darf er auch nicht vorsätzlich vernichten in dem er z.B. Firmenanteile, die für ihn Einkommen generieren würden, einfach verschenkt.

Frage an den TE: War das gemeint?
__________________
"Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten."

Johann Wolfgang von Goethe
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  #4 (permalink)  
Alt 22.04.2012, 19:03
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AW: Sehr schwierige Angelegenheit

JA genau das meinte ich ob der Bruder seiner Schwester den Erbteil Abtritt
Wie oder was passiert denn wenn der Bruder das Erbe ausschlägt? Dann wäre ja das Kind dran. Kann die Mutter dann entscheiden? Oder kommt dann jemand vom vormundschaftsgericht ? Äh der Bruder zählt zu zeit den Höchstsatz an Unterhalt. Wäre dann trotzdem so, das er es nicht verschenken sollte?
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  #5 (permalink)  
Alt 22.04.2012, 19:17
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AW: Sehr schwierige Angelegenheit

Zitat:
Zitat von fatano Beitrag anzeigen
Äh der Bruder zählt zu zeit den Höchstsatz an Unterhalt. Wäre dann trotzdem so, das er es nicht verschenken sollte?
Dann gäbe es bezüglich der Unterhaltsverpflichtungen zurzeit keine Probleme. Der Sohn sollte allerdings darauf achten, dass er durch eine Schenkung auch in Zukunft nicht mittellos wird.

Bezüglich der Erbrechtsfragen müssen hier die Experten noch mal antworten.
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"Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten."

Johann Wolfgang von Goethe
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  #6 (permalink)  
Alt 22.04.2012, 19:33
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AW: Sehr schwierige Angelegenheit

Zitat:
Zitat von Aoide Beitrag anzeigen
Testamente sind in jedem Fall beim Nachlassgericht abzuliefern. Wenn das gefundene Testament gültig ist und aktueller ist als das momentan eröffnete, wäre der Erbschein als unrichtig einzuziehen und ein neuer Erbschein entsprechend zu erteilen.

Der Sohn kann seinen Erbteil der Schwester übertragen. Was er dafür verlangt, bleibt letztlich ihm überlassen. Wenn er aber z.B. einen Unternehmensanteil für 1 EUR überträgt, würde ggf. Schenkungssteuer anfallen, ja nachdem, um welche Werte es hier geht. Hierzu sollte man aber in jedem Fall einen Rechtsanwalt befragen

Was die Erwähnung des unehelichen Kindes damit zu tun hat, erschließt sich mir nicht so ganz.
für welchen zeitraum ist das so zu sehen?? von tagen bis zu jahren?? oder gibt es eine höchgrenze??
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  #7 (permalink)  
Alt 22.04.2012, 19:41
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AW: Sehr schwierige Angelegenheit

ok, ich dachte nur, denn wenn die tochter das irgendwann findet müsste der bruder ja alles zurück zahlenoder wieder herraus geben?? aus dem grund dacht eich mir das es eine art verjährungszeit zum einreichen der testamente geben würde
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erbe, testamentsgültigkeit

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