Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Schenkung vor Tod

Dies ist eine Diskussion zu Schenkung vor Tod innerhalb des Forums Erbrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 06.11.2011, 21:47
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 12
Keine Wertung, Geleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Geleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Geleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Geleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Geleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Geleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Geleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Geleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Geleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Geleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Schenkung vor Tod

A, der in Zugewinngemeinschaft mit B lebte, hat kurz vor seinem Tod Geld an C verschenkt. Aufgrund Jahrzehnte langer Ehe betrug die Aufteilung des Vermögens 50/50. Alleinerbe laut Testament ist Sohn S.

Unter welchen Voraussetzungen können die Erben einen Teil der Schenkung von C zurückfordern?

Kann mir diese Frage jemand theoretisch beantworten? Ich habe in einem anderen Forum auch nach zig Zusatzinformationen leider keine zielführende Antwort erhalten.

Angenommen die Schenkung betrug 25.000 Euro und das restliche Vermögen 200.000 Euro. Wie berechnet man dann die einzelnen Posten, wie sieht es mit einem möglichen Pflichtteilergänzungsanspruch aus?

Ich recherchieren seit einiger Zeit, aber blicke bei diesem Thema einfach nicht durch.

Bitte um Hilfe.

Edit: Vor allem verstehe ich nicht, dass der Ergänzungsanspruch nur dann zusteht, wenn das restliche Erbe nicht ausreicht um den Pflichtteil zu befriedigen. Wenn der Pflichteil bei 1/2 liegt, dann hängt es doch davon ab, ob die schenkung zum Erbe hinzugezählt wird oder nicht.

Insbesondere 2326 BGB verstehe ich nicht. Steht B nun ein Ergänzungsanspruch zu oder nicht?

Geändert von Geleb (06.11.2011 um 22:26 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 13:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.192
98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: Schenkung vor Tod

Zitat:
Unter welchen Voraussetzungen können die Erben einen Teil der Schenkung von C zurückfordern?
Nur wenn grober Undank o.ä. des Beschenkten gegenüber dem Schenker vorliegt. Wenn das nicht der Fall ist, dann gibt es keine Möglichkeit der Rückforderung.

Zitat:
Angenommen die Schenkung betrug 25.000 Euro und das restliche Vermögen 200.000 Euro. Wie berechnet man dann die einzelnen Posten, wie sieht es mit einem möglichen Pflichtteilergänzungsanspruch aus?
In dem Fall entsteht kein Pflichtteilergänzungsanspruch

Zitat:
Edit: Vor allem verstehe ich nicht, dass der Ergänzungsanspruch nur dann zusteht, wenn das restliche Erbe nicht ausreicht um den Pflichtteil zu befriedigen. Wenn der Pflichteil bei 1/2 liegt, dann hängt es doch davon ab, ob die schenkung zum Erbe hinzugezählt wird oder nicht.
Für die Pflichtteilsberechnung wird die Schenkung zum Erbe hinzugerechnet. Der Pflichtteil würde im konkreten Fall also 112.500€ betragen. Vererbt wurden jedoch 200.000€, also deutlich mehr als der Pflichtteil.

Bei Schenkung 100.000€ und Restvermögen 50.000€ sähe es anders aus. Dann würde der Pflichtteil 75.000€ betragen. Da der Nachlasswert nur 50.000€ war, entsteht in so einem Fall ein Pflichtteilergänzungsanspruch in Höhe von 25.000€.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
wann ist eine schenkung eine Schenkung ? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 11.03.2011 14:59
Schenkung Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 26.02.2011 12:13
Schenkung Erbrecht 17.07.2008 11:05
Schenkung???? Erbrecht 03.03.2006 09:38
schenkung Zivilrecht - Examensvorbereitung 23.11.2005 05:45





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Erbrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN