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Schenkung Rückgängig machen, wenn Schenkender bereits verstorben?

Dies ist eine Diskussion zu Schenkung Rückgängig machen, wenn Schenkender bereits verstorben? innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 12.07.2011, 07:24
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Schenkung Rückgängig machen, wenn Schenkender bereits verstorben?

Angenommen, Kind A hat hat eine Schenkung erhalten, während Kind B leer ausgeht. Der Schenkende verstirbt vor Ende der 10 Jahres Frist. Kind A entscheidet nun, dass es aus Gründen des Familienfriedens besser währe, mit Kind B "gerecht" zu teilen. Kann Kind A das Geschenk zurück geben (also die Schenkung rückgängig machen), wenn der Schenker bereits verstorben ist?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.07.2011, 13:00
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AW: Schenkung Rückgängig machen, wenn Schenkender bereits verstorben?

Nein, die Schenkung kann nicht "rückgängig" gemacht werden. Kind A kann allerdings einen Anteil mit notariellem Vertrag an B übertragen. Allerdings wäre das steuerlich nicht sehr vorteilhaft.
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