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Schenkung Rückgängig machen bein Verschuldung.

Dies ist eine Diskussion zu Schenkung Rückgängig machen bein Verschuldung. innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.07.2011, 13:40
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Exclamation Schenkung Rückgängig machen bein Verschuldung.

Mal angenommen ein Vater schenkt seiner einzigen Tochter ein Haus das auf ihr erbteil angerechnetr wird und folgende Einschränkungen im Notarvertrag stehen:Sie darf es nicht verkaufen. Sie darf es nicht verschulden.Wenn die Tochter stirbt geht das Haus an den Vater zurück.Wenn Ihre Ehe geschieden wird geht das Haus an ihn zurück.
Jetzt verkrachen sich Vater und Tochter.
Der Vater will das geschenkte Haus zurückhaben und hat mit einem Notartermin schon versucht dasgeschenkte Haus wegen groben Undanks zurückzuholen.Ohne Erfolg.
Nun will der Vater Absichtlich sein eigenes Haus verschulden, das Geld ausgeben und dann ins Altersheim gehen um dann das geschenkte Haus seiner Tochter entweder zurückholen oder sich so zu verschulden das das geschenkte Haus seiner Tochter für seine Pflege in Anspruch genommen wird.
Ist das Rechtens und wie kann man das umgehen.
Danke für die Hilfe.
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  #2 (permalink)  
Alt 10.07.2011, 13:51
V.I.P.
 
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AW: Schenkung Rückgängig machen bein Verschuldung.

Zitat:
Ist das Rechtens und wie kann man das umgehen.
es ist jedenfalls nicht nicht-rechtens. umgehen kann man es vielleicht, wenn man es direkt abbrennt.

sorry, dass ich witze mache, aber das klingt so unglaublich absurd, das regt einfach dazu an.

ernsthaft fällt mir nichts ein, wie man diesen vater legal aufhalten könnte... vielleicht nochmal mit ihm reden? oder die hütte freiwillig wieder weggeben, vielleicht bleibt dann später noch bisschen was an pflichtteil über.
Tiger63 likes this.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.07.2011, 14:04
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AW: Schenkung Rückgängig machen bein Verschuldung.

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
es ist jedenfalls nicht nicht-rechtens. umgehen kann man es vielleicht, wenn man es direkt abbrennt.

sorry, dass ich witze mache, aber das klingt so unglaublich absurd, das regt einfach dazu an.

ernsthaft fällt mir nichts ein, wie man diesen vater legal aufhalten könnte... vielleicht nochmal mit ihm reden? oder die hütte freiwillig wieder weggeben, vielleicht bleibt dann später noch bisschen was an pflichtteil über.
Hallo User,
leider ist das nicht abwegig was ich hier geschildert habe.
Es gibt solche Menschen glaube mir.
Der fiktive Vater hat es wohl so vor.Zurückgeben ist nicht da zu verfahren.
Ich meinte das der fiktive Vater sich nicht absichtlich verschulden darf um dann das geschenkte Haus in Anspruch zu nehmen.
Kann die fiktive Tochter den Notarvertrag nicht wegen Sittenwiedrigkeit anfechten, sodas die Einschränkungen rauskommen und sie mit dem geschenkten nHaus machen kann was sie will.????
Danke.

Bitte nur Antworten wenn man genau weis was man machen kann oder etwas davon vertsht.
Denn verbrenne ist nicht.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.07.2011, 14:10
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AW: Schenkung Rückgängig machen bein Verschuldung.

Zitat:
Zitat von Halodri Beitrag anzeigen
Ich meinte das der fiktive Vater sich nicht absichtlich verschulden darf um dann das geschenkte Haus in Anspruch zu nehmen.
ich wüßte kein gesetz dagegen.

Zitat:
Kann die fiktive Tochter den Notarvertrag nicht wegen Sittenwiedrigkeit anfechten...
ich kann nichts sittenwidriges an dem vertrag finden.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.07.2011, 18:54
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AW: Schenkung Rückgängig machen bein Verschuldung.

Zitat:
Zitat von Halodri Beitrag anzeigen
Zurückgeben ist nicht da zu verfahren.
Ich meinte das der fiktive Vater sich nicht absichtlich verschulden darf um dann das geschenkte Haus in Anspruch zu nehmen.
Warum kann das Haus nicht zurückübertragen werden? Dann wäre der fiktive Vater doch glücklich....

Wann soll denn das Objekt an die Tochter überschrieben worden sein?
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  #6 (permalink)  
Alt 10.07.2011, 21:33
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AW: Schenkung Rückgängig machen bein Verschuldung.

Zitat:
Zitat von Tiger63 Beitrag anzeigen
Warum kann das Haus nicht zurückübertragen werden? Dann wäre der fiktive Vater doch glücklich....

Wann soll denn das Objekt an die Tochter überschrieben worden sein?
Juni 2009.
Warum sollte die Tochter dem Vater das Haus zurückgeben es macht nichts besser da der Vater sowiso nicht glücklich wird da er seine Tochter zugrunderichten will.
Zweitens wollte ich nur Antworten auf meine Frage haben.
wie gesagt zurückgeben ist nicht da der Vater der Tochter schon den Tot gewunschen hat.
Gruss.
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  #7 (permalink)  
Alt 12.07.2011, 07:06
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AW: Schenkung Rückgängig machen bein Verschuldung.

Zitat:
Zitat von Halodri Beitrag anzeigen
Zweitens wollte ich nur Antworten auf meine Frage haben.
wie gesagt zurückgeben ist nicht da der Vater der Tochter schon den Tot gewunschen hat.
Das war die Antwort auf die Frage:

- entweder steht man die Aktionen des fiktiven Vaters durch oder

- man beendet die Sache, indem man freiwillig das Haus zurückgibt

Mehr Möglichkeiten sehe ich hier nicht!
(jeder vernünftige Mensch würde Antwort 2 zumindest überdenken.... )
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