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Schenkung rückgängig machen

Dies ist eine Diskussion zu Schenkung rückgängig machen innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 05.04.2009, 11:20
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Schenkung rückgängig machen

Ein Vater besitzt 2 nebenanderliegende Häuser auf zwei Grundstücken. Das neuere Haus (Bj 69) nutzt teilweise immer schon einen Teil vom Grundstück des alten Hauses (Bj37). 2002 schenkt der Vater einen seiner Söhne (Rechtsanwalt) das alte Haus. In diesem Zusammenhang wird der schon immer vom "neuen" Haus genutzte Teil des Grundstück (Garten und Terrasse) des alten Hauses durch Vermessung dem neueren Haus zugeteilt. Dieser Teil des Grundstückes ist vom alten Haus auch gar nicht begehbar, da durch Hanglage eine Stützmauer beide Teile trennt. Für den Vater war damit die Sache erledigt.

Jetzt versucht der Vater das neuere Haus zu verkaufen und muss feststellen, dass im Grundbuch diese Grundstücksverschiebung nie vollzogen wurde und der Sohn mit dem er sich inzwischen schlecht versteht, will die für das neue Haus wichtige Grundstücksverschiebung nicht zustimmen.

Kann der Vater diese Schenkung, die er in dieser Form (Originalgröße Grundstück altes Haus) nie wollte, rückgängig machen?
Ist allein die Weigerung dem Vater eine sinnvolle Nutzung des neueren Hauses zu ermöglichen, schon der Undank der für eine Rückgängigmachung der Schenkung ausreicht?

Inwiefern haftet der Notar, der eine Umschreibung (wegen Schenkung) ins Grundbuch durchführt und gleichzeitig eine Neuvermessung der Gründstücke veranlasst und dann nicht dafür sorgt, dass das Schenkungsobjekt so verschenkt wird, wie der Vater das wollte?

Ich fände es schon toll, wenn sich jemand findet eine der drei Fragen zu beantworten.
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Alt 05.04.2009, 17:33
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AW: Schenkung rückgängig machen

1. Was hat das mit Erbrecht zu tun?

2. Ohne Zustimmung des Eigentümers wird man wohl nichts "verschieben" (= zuschlagen?) können.

3. Ein Widerrufsgrund iSd §§ 530 ff. BGB wird in der Weigerung, einen Teil des Geschenkes ohne Begründung wieder rauszurücken, nicht liegen.

4. Haftung des Notars: Wieso wurde das Grundstück neu vermessen, hatte der Notar das Grundbuch nicht eingesehen? War das Grundstück nicht bestimmt genug in der Urkunde benannt?

Irgendwas war da doch mit Hang Grundstück kann nicht betreten werden oder sowas, von daher scheint der Vater gewusst zu haben, dass das fragliche Teil- Grundstück weg ist, es war nur kein Thema, bis jetzt der Verkauf ansteht. Insofern Tendenz: keine Haftung des Notars.

Ich weiß auch gar nicht, wozu dieses Teilstück für das neue Haus notwendig ist. Will der künftige Käufer den Garten nutzen, der gehört aber dem Sohn?

Theoretisch könnte man noch an Anfechtung wegen Irrtums nach §§ 119 ff. BGB denken, wenn da etwas mit der Vermessung vom Notar nicht richtig beurkundet wurde, (wobei das wohl spätestens nachträglich klar wurde lt. Sachverhalt) aber eine Anfechtung ist doch bei einem notariell beurkundeten Geschäft äußerst realitätsfern, besonders wenn der "Gegner" Rechtsanwalt ist.

Persönliche Anmerkung zu solchen Fällen: Wahrscheinlich wurde hier allein aus schenkungssteuerlichen Gründen geschenkt und hinterher passte einem etwas nicht. Dann gilt: Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen.
__________________
Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung!
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Alt 06.04.2009, 16:33
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AW: Schenkung rückgängig machen

Sorry,
da habe ich einiges wohl nicht richtig dargestellt. Da ich einige Punkte rund um Schenkung unter dieser Rubrik gefunden habe, ging ich davon aus, dass es hier richtig plaziert ist. Wenn ein ca. 75jähriger etwas an seinen Sohn verschenkt, hat dies eigentlich recht viel mit Erbschaft zu tun. Oder?
Nun zum Fall:
Das Grundstücksteil um den es hier geht, ist nur vom neuen Haus erreichbar und deshalb für den Eigentümer des alten Hauses (Sohn) nur schwer nutzbar.
Die Grundstücke wurden neu vermessen, damit der Sohn nur das effektiv zu diesem Haus gehörende Grundstück geschenkt bekommt. Die Grundstücksnummer sollte gleich bleiben, die Größe aber nicht. Leider hat der Notar erst die Schenkung beurkundet und die Verkleinerung des Grundstückes hat er nicht durchgeführt, da diese wohl noch bei der Behörde zur Prüfung vorlag.

Der Vater ist im Prinzip gelinkt worden, da er ein Teil verschenkt hat, den er nie verschenken wollte. Ursache ist dass beim Bau 1969 sich keiner die Mühe gemacht hat, reale Gründstücksgrenze und Grundstücksgrenze im Grundbuch in Deckung zu bringen. Dies sollte der Notar 2002 nachholen.
D.h. §119 würde ggf. vielleicht doch greifen, wenn der Notar versäumt hat den Willen des Vaters ordnungsgemäß umzusetzen?
Als Laie muss ich doch davon ausgehen, wenn die Grundstücke anlässlich der Schenkung neu vom Vermessungsamt vermessen werden, dass diese Vermessung auch Grundlage der Schenkung ist und nicht der Zustand vor der Vermessung.
Aus diesem Grund geht es dem Vater eigentlich nicht darum das Haus mit Grundstück komplett wieder wegzunehmen, sondern den Teil zurückzubekommen, den er eigentlich nie verschenken wollte.
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