Dies ist eine Diskussion zu Schenkung / Pflichtteil innerhalb des Forums Erbrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Schenkung / Pflichtteil Mal angenommen ein Vater macht eine Schenkung an seine beiden Kinder und dabei erhält der Bruder mehr wie die Tochter. Die Tochter bekommt dabei nicht einmal den Pflichtteil. 4 Jahre nach der Schenkung verstirbt der verschenkende, aber die Frau des verschenkenden lebt noch. Welche Konsequenzen würde so ein Fall nach sich ziehen? Hat die Tochter anrecht darauf sich noch was von ihrem Bruder zu holen? Und wenn ja, wann? Schon nach dem Tod des Vaters oder erst wenn die Mutter auch verstorben ist? |
| |||
| AW: Schenkung / Pflichtteil Zitat:
Zitat:
wurde die tochter enterbt? falls die gesetzliche erbfolge in kraft tritt, so sind tochter, sohn und ehefrau erbberechtigt. die tochter muss schauen, was nun günstiger für sie ist, wenn sie normal erbt oder ihren pflichtteil fordert. erben tut sie nur den ihr zustehenden teil des vermögens des vater. da wird das verschenkte zeugs nicht mit einbezogen. bei der berechnung des pflichtteils, wird allerdings das vor 4 jahren verschenkte noch mit einem wert von 60% des damaligen wertes mit angerechtnet. der pflichtteil beträgt die hälfte des gesetzlcihen erbteils. die kinder erben natrülich schon nach dem tod des vaters, das hat mit dem tod der mutter nichts zu tun. um zu wissen, wie sich das erbe zusammensetzt müssten wir wissen, ob die eltern in zugewinngemeinschaft oder gütertrennung oder gütergemeinschaft gelebt haben. und eben die zahlen, was da verscehnkt wurde, bzw. wie das fiktive vermögen des vaters bei seinem tod war. |
| |||
| AW: Schenkung / Pflichtteil Vielen Dank erstmal. Es gibt nur den Schenkungsvertrag, in dem das gesamte Vermögen des Vaters auf Tochter und Bruder übergegangen sind. Die Tochter hat ja kaum etwas bekommen, ist es nicht möglich noch etwas von dem Bruder zu verlangen? Geändert von Bass386 (22.07.2011 um 20:17 Uhr). |
| |||
| AW: Schenkung / Pflichtteil wenn du keine angaben machst, kann dir keiner was dazu sagen. also: wer hat wieviel gekriegt? gibt es nur die drei erbinnen: tochter, sohn, mutter? welche eheform hatten die eltern s.o.? |
| |||
| AW: Schenkung / Pflichtteil Zitat:
Der Bruder 90 % und die Tochter 10 % bei der Schenkung vor 4 Jahren. Es gibt auch nur diese 3 Erbinnen, wobei das zu vererbende ja bereits alles verschenkt wurde. Die Ehe war eine ganz normale, ohne Ehevertrag oder sonstiges. Standesamt, Hochzeit und das wars. Weiss nicht welcher Art Ehe so etwas entspricht. |
| |||
| AW: Schenkung / Pflichtteil Zitat:
die 90 und die 10% zählen wir mal zusammen = 100 da das ganze 4 jahre her ist, wäre das heute eine erbmasse von 70 der erbteil der ehefrau wäre 35 der erbteil der beiden kinder wäre jeweils 17,5 der pflichtteil der tochter wäre die hälfte davon also 8,75 dh. die tochter hat damals mehr bekommen, als den pflichtteil, damit hätte sie heute keine ansprüche mehr. so meine ich jedenfalls. ich wäre allerdings ganz froh, wenn das nochmal jemand bestätigen könnte, der sich da noch besser auskennt. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Schenkung - Pflichtteil | Erbrecht | 01.06.2011 15:14 |
| Schenkung-Pflichtteil | Erbrecht | 31.05.2010 18:02 |
| Schenkung und Pflichtteil | Erbrecht | 20.11.2009 17:35 |
| Schenkung? Pflichtteil? | Erbrecht | 10.09.2009 17:35 |
| Pflichtteil und Schenkung | Erbrecht | 29.08.2005 06:56 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios