Dies ist eine Diskussion zu Schenkung mit Nießbrauch und monatlicher Zahlung- innerhalb des Forums Erbrecht
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| Schenkung mit Nießbrauch und monatlicher Zahlung- einige Fragen zu einer Übertragung von einem Haus: Person A: Erblasser Person B: Schlußerbe nach Berliner Testament Person C: Pflichtteilsberechtigter Person A möchte an Person B das Haus übertragen/schenken. Person A sowie Person B wohnen beide in dem Haus in jeweils abgeschlossenen Wohnungen. Person A möchte seine Rechte an dem Haus nicht vollständig aus der Hand geben und das Haus mit Nießbrauchsrecht an einigen Räumen/Wohnung an Person B übertragen. Person B soll zusätzlich einen Betrag von 400 Euro im Monat an Person A bezahlen. Die Fragen: 1. Inwieweit mindert das Nießbrauchsrecht den Pflichtteilsanspruch von Person C? (Wert der Immobilie 400.000). 2. Gesetzt den Fall Person A stirbt innerhalb der 10 Jahres-Frist, inwieweit finden die bis dahin bezahlten 400 Euro monatlich von Person B Berücksichtigung beim Anteil vom restlichen Pflichtteilsanspruch? Senken diese 400 Euro zusätzlich den restlichen Pflichtteilsanspruch? 3. Person A lebt länger als 10 Jahre. Kann diese Variante in irgendeiner Art und Weise NACH den 10 Jahren bzw. zum Zeitpunkt des Todes von Person A von Person C angefochten werden? Herzlichen Dank im voraus für eine Antwort. M. |
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| AW: Schenkung mit Nießbrauch und monatlicher Zahlung- Zitat:
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Die Jahresfrist (Pflichtteilsergänzungsanspruch) spielt hier keine Rolle, wenn ein Nießbrauch vereinbart wird/wurde. |
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| AW: Schenkung mit Nießbrauch und monatlicher Zahlung- Hallo, danke für die Antwort. Ich muss aber noch mal nachhaken :-). Habe mich vielleicht auch undeutlich ausgedrückt. Nein, es ist definitiv kein Wohnrecht, sondern Nießbrauch gemeint. Wohnrecht hat - soweit ich informiert bin - keine Minderung des Pflichtteilsanspruches von Person C zur Folge. Macht also für eine Schenkung wenig Sinn. (falls es stimmt ).Der Nießbrauch ist doch eine Belastung der Immobilie bzw. des Schenkers (Person A). Mindert es den evtl. Pflichtteilsergänzungsanspruch von Person C zusätzlich? Person B bezahlt an den Schenker monatlich 400 Euro... also nicht der Schenker an Person B. Hat das eine Auswirkung in irgendeiner Art und Weise? Was bedeutet dann: "Die Jahresfrist (Pflichtteilsergänzungsanspruch) spielt hier keine Rolle, wenn ein Nießbrauch vereinbart wird/wurde." In diesem fiktivien Fall soll Person C so wenig wie möglich Pflichtteil bekommen. Person A soll aber nicht gezwungen sein, das Haus völlig an Person B zu übertragen und dann ohne Rechte dastehen (wäre ja bei einer reinen Schenkung der Fall, daher der Nießbrauch, die monatliche Zahlung von 400 Euro von Person C an den Schenker Person A soll dazu dienen, die laufenden Unkosten des Hauses zu bestreiten). Danke vg M. |
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| AW: Schenkung mit Nießbrauch und monatlicher Zahlung- Wohnrecht und Nießbrauch unterscheiden sich hinsichtlich der Folgen für den Pflichtteilsanspruch nicht. Zur Auswirkung auf den Pflichtteil gibt eine sehr komplizierte Rechtsprechung, die bei Wohnrechten für einen teil des übertragenen Objektes auch nicht einheitlich ist. Die monatliche Zahlung der 400€ gilt als Geldrente, die in einen Kapitalwert umgerechnet werden kann und in dieser Höhe als Kaufpreis gilt. Nur der verbleibende Teil gilt dann als Schenkung und nur auf den Schenkungsanteil ist ggf. ein Pflichtteilergänzungsanspruch fällig. |
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